Mitwirkung von Kindern bei Veranstaltungen - Bewilligung

Leistungsbeschreibung

Für die gestaltende Mitwirkung von Kindern oder Jugendlichen bei Film-, Foto-, Rundfunk- und Fernsehaufnahmen, Aufnahmen auf Ton- und Bildträgern, bei Musik- und anderen Aufführungen sowie Werbeveranstaltungen ist eine Bewilligung der zuständigen Stelle notwendig.

Die Bewilligung kann erteilt werden, wenn

  1. Kinder über sechs Jahre bis zu vier Stunden täglich in der Zeit von 10 bis 23 Uhr bei Theatervorstellungen
  2. bei Musikaufführungen und anderen Aufführungen, bei Werbeveranstaltungen sowie bei Aufnahmen im Rundfunk (Hörfunk und Fernsehen), auf Ton- und Bildträger sowie Film- und Fotoaufnahmen  
    1. Kinder über drei bis sechs Jahre bis zu zwei Stunden täglich in der Zeit von 8 bis 17 Uhr,
    2. Kinder über sechs Jahre bis zu drei Stunden täglich in der Zeit zwischen 8 bis 22 Uhr gestaltend mitwirken und an den erforderlichen Proben          

teilnehmen sollen.

Quelle: Zuständigkeitsfinder Thüringen (Linie6PLus)

Zuständige Stelle

Thüringer Landesamt für Verbraucherschutz (TLV) - Regionalinspektion Mittelthüringen

Postanschrift
Tennstedter Straße 8/9
99947 Bad Langensalza

Lieferanschrift
Linderbacher Weg 30
99099 Erfurt
Telefon
0361 573831-000
Fax
0361 573831-062
Parkplätze
Parkplatz
Besucherparkplatz
Anzahl: 10
Gebühren: nein

Gebäudezugänge

Formulare

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Antrag auf Bewilligung einer gestaltenden Mitwirkung von Kindern über drei / sechs Jahren gemäß § 6 Abs. 1 Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG)
Anlage zum Antrag auf Bewilligung gemäß § 6 Abs. 1 Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG)