Ausnahmegenehmigung und Überfluggenehmigung für den Gefahrguttransport im Luftverkehr beantragen

Leistungsbeschreibung

Wenn Sie oder Ihre Organisation verbotene gefährliche Güter,

  • wie zum Beispiel Waffen

in zivilen Luftfahrzeugen transportieren möchten, benötigen Sie dafür eine Genehmigung des Luftfahrt-Bundesamtes.

Folgende Genehmigungen können Sie beantragen:

  • Ausnahmegenehmigung:
    • für den Transport mit zivilen Luftfahrzeugen von verbotenen gefährlichen Gütern einschließlich Waffen
  • Überfluggenehmigung:
    • für den Transport von verbotenen gefährlichen Gütern über deutsches Hoheitsgebiet
  • A 88:
    • für den Transport von ungetestete Batterien, also Prototypen
  • A 99:
    • für den Transport von Batterien mit einem Gewicht von mehr als 35 Kilogramm
  • Sonderbestimmungen:
    • für die Beförderung von allen weiteren gefährlichen Gütern, müssen Sie einen Antrag auf Genehmigung nach der jeweiligen Sonderbestimmung stellen.

Quelle: Zuständigkeitsfinder Thüringen (Linie6PLus)

Zuständige Stelle

Luftfahrt-Bundesamt (LBA)

Adresse
Hermann-Blenk-Straße 26
38108 Braunschweig
Telefon
+49 531 2355-0
Fax
+49 531 2355-9099

Weitere Stellen

Luftfahrt-Bundesamt (LBA), Referat B3, Sachgebiet B32
Postanschrift
Kelsterbacher Straße 23
65479 Raunheim
Telefon
+49 531 2355-8250
Fax
+49 531 23553398
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Bemerkung: für Ereignismeldung Gefahrenguttransport
E-Mail
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Bemerkung: für Ausnahmegenehmigung und Überfluggenehmigung