Zuständigkeitsfinder
Ausbilderzulassung und Qualifikationsnachweis für Gefahrgut im Luftverkehr beantragen
Leistungsbeschreibung
Wenn Sie Gefahrgutschulungen im Luftverkehr durchführen möchten, benötigen Sie eine Ausbilderzulassung. Diese muss die Schulungsorganisation vor der ersten Schulung beim Luftfahrt-Bundesamt (LBA) für Sie beantragen. Das LBA prüft den Antrag und erteilt Ihnen die Zulassung zum Ausbilden.
Mit der Ausbildungszulassung sind Sie berechtigt, die beantragten Module zu unterrichten.
Zur Durchführung von Grund- und Wiederkehrenden Gefahrgutschulungen im Bereich Gefahrguttransport Luftverkehr müssen Sie innerhalb von 24 Monaten mindestens 2 Schulungen durchführen, um Ihre Zulassung aufrechtzuerhalten.
Wenn Sie Gefahrgutschulungen für die Module A, C und F durchführen möchten, müssen Sie dem Luftfahrt-Bundesamt umfassende Kenntnisse in der Gefahrgutbeförderung im Luftverkehr nachweisen. Dazu müssen Sie vor der ersten Schulung einen schriftlichen Qualifikationsnachweis in Form einer Prüfung erbringen.
Sie können die Prüfung für den Qualifikationsnachweis maximal 3 Mal antreten. Zwischen dem 1. und 2. Versuch müssen mindestens 4 Wochen, zwischen dem 2. und 3. Versuch mindestens 6 Monate liegen.
Verfahrensablauf
- Sie können die Ausbilderzulassung und den Qualifikationsnachweis online über das Bundesportal oder schriftlich beantragen.
Ausbilderzulassung und Qualifikationsnachweis online beantragen:
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Gehen Sie auf die Internetseite des Bundesportals verwaltung.bund.de und rufen den Online-Antrag auf. Der Online-Antrag führt Sie Schritt für Schritt durch die benötigten Angaben und erforderlichen Unterlagen.
- Hinweis: Für den Online-Antrag benötigen Sie ein elektronisches Ausweisdokument, zum Beispiel Ihr ELSTER-Organisationszertifikat.
- Laden Sie die erforderlichen Unterlagen als Datei hoch. Möglich sind die Dateiformate PDF, DOC, JPEG und PNG mit maximal 10 Megabyte pro Datei.
Ausbilderzulassung und Qualifikationsnachweis schriftlich beantragen:
- Gehen Sie auf die Internetseite des Luftfahrt-Bundesamtes (LBA) und laden Sie dort die entsprechenden Antragsformulare herunter.
- Drucken Sie den ausgefüllten Antrag aus und senden Sie ihn vorzugsweise per EMail zusammen mit den erforderlichen Unterlagen an das LBA.
- Bei Unklarheiten oder fehlenden Informationen nimmt das LBA Kontakt zu Ihnen auf.
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Das LBA prüft, ob die Voraussetzungen erfüllt sind, und sendet Ihnen:
- eine Bestätigung
- einen Kostenbescheid
- Sie bezahlen die Kosten.
Voraussetzungen
- Sie müssen die Ausbilderzulassung vor Aufnahme Ihrer Tätigkeit beantragen.
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Wenn Sie für Grund- und Wiederkehrende Gefahrgutschulungen ausbilden möchten, müssen Sie
- über angemessene didaktische und fachliche Fähigkeiten verfügen und
- erfolgreich eine Gefahrgutschulung für das zu schulende Modul absolviert haben.
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Wenn Sie ausbilden und Schulungen für die Module A, C und F durchführen möchten, müssen Sie zusätzlich
- umfassende Kenntnisse auf dem Gebiet der Gefahrgutbeförderung im Luftverkehr nachweisen und
- vor erstmaliger Durchführung einer Schulung beim Luftfahrt-Bundesamt (LBA) einen Qualifikationsnachweis in schriftlicher Form absolvieren.
Welche Unterlagen werden benötigt?
Folgende Unterlagen müssen Sie für die Ausbilderzulassung einreichen:
- Kopie eines gültigen Zertifikats für das zu schulende Modul
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berufs- oder arbeitspädagogische Qualifikation nach § 3 der Ausbildereignungsverordnung oder
- andere Nachweise über didaktische Fähigkeiten oder
- Nachweise über eine Tätigkeit in der Erwachsenenbildung
- tabellarischer Lebenslauf
- Nachweis über die Kenntnisse auf dem Gebiet der Gefahrgutbeförderung im Luftverkehr für die beantragten Module (ohne Module A, C und F)
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zusätzlich erforderliche Unterlagen für Module A, C, und F:
- Nachweis über die umfassenden Kenntnisse auf dem Gebiet der Gefahrgutbeförderung im Luftverkehr
- Zertifikat des Qualifikationsnachweises
Folgende Unterlagen müssen Sie für den Qualifikationsnachweis einreichen:
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Kopie eines gültigen Zertifikats für das zu schulende Modul
- Qualifikationsnachweis A: gültiges Zertifikat Modul A oder F (alle Gefahrenklassen)
- Qualifikationsnachweis C: gültiges Zertifikat Modul C oder F (alle Gefahrenklassen)
- Qualifikationsnachweis F: gültiges Zertifikat Modul F (alle Gefahrenklassen)
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zusätzlich erforderlich, wenn Sie die Prüfung erstmalig ablegen:
- Nachweis über umfassende Kenntnisse auf dem Gebiet der Gefahrgutbeförderung im Luftverkehr
- berufs- oder arbeitspädagogische Qualifikation nach § 3 der Ausbildereignungsverordnung oder
- andere Nachweise über didaktische Fähigkeiten oder
- Nachweise über eine Tätigkeit in der Erwachsenenbildung
Welche Gebühren fallen an?
Die Anmeldung zur Ausbilderzulassung ist kostenfrei.
Gebühr: 500,00 EURVorkasse: NeinAnmeldung zum Qualifikationsnachweis. Für die Ablegung des Qualifikationsnachweises beim Luftfahrt-Bundesamt werden Kosten erhoben für: - Speditionsangestellte, die an der Abwicklung von Gefahrgut beteiligt sind - Angestellte von Luftfahrtunternehmen und Frachtabfertigungsdienstleistern, die gefährliche Güter annehmen Die Gebühren können per Überweisung bezahlt werden.
Welche Fristen muss ich beachten?
Geltungsdauer: 2 JahreDie Ausbilderzulassung wird einmalig erteilt und alle 2 Jahre durch gültige Zertifikate und Nachweis der Durchführung von mindestens 2 Schulungen innerhalb von 24 Monaten aufrechterhalten.
Geltungsdauer: 5 JahreDer Qualifikationsnachweis muss vor Ablauf von 5 Jahren wiederholt werden.
Antragsfrist: 3 MonateWenn Sie die Wiederholungsprüfung beantragen, muss Ihr Antrag mindestens 3 Monate vor Ablauf des Qualifikationsnachweises beim LBA eingegangen sein.
Widerspruchsfrist: 1 MonatGegen den Bescheid können Sie innerhalb von 1 Monat nach Bekanntgabe Widerspruch beim LBA einlegen.
Rechtsgrundlage
- Nachrichten für Luftfahrer (NfL) 2022-2-713 Bekanntmachung über die Beförderung von gefährlichen Gütern im Luftverkehr und die Anforderungen an die Schulung der betroffenen Personen, hebt auf: Nachrichten für Luftfahrer (NfL) 2-586-21
- Verordnung (EU) Nr. 965/2012 der Kommission vom 05. Oktober 2012 zur Festlegung technischer Vorschriften und von Verwaltungsverfahren in Bezug auf den Flugbetrieb gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1139/2018 des Europäischen Parlaments und des Rates
Rechtsbehelf
- Widerspruch
Was sollte ich noch wissen?
Es gibt keine Hinweise und Besonderheiten.
Weiterführende Informationen
- Infoblätter auf der Internetseite des Luftfahrt-Bundesamtes (LBA)
- ICAO Annex 18
- Technical Instructions for the Safe Transport of Dangerous Goods by Air (Doc 9284) - ICAO Annex 18
- Kommentierung / Auslegungen zu NFL 2-586-21 auf der Internetseite des Luftfahrt-Bundesamts (LBA)
- Tätigkeitsbeschreibung / Ausbildungsart / Ausbilderqualifikation des Luftfahr-Bundesamtes (LBA)
Urheber
Luftfahrt-Bundesamt (LBA)
- Anmeldung Ausbilderzulassung und Qualifikationsnachweis für Gefahrgut im Luftverkehr Entgegennahme
Bemerkung: Anzeige der Leistung im Ursprungsportal
Fachlich freigegeben durch
Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV)
Fachlich freigegeben am
16.07.2024
Quelle: Zuständigkeitsfinder Thüringen (Linie6PLus)
Ihr Anliegen direkt online starten:
Zuständige Stelle
Luftfahrt-Bundesamt (LBA)
Adresse
38108 Braunschweig
Weitere Stellen
Postanschrift
65479 Raunheim