Zuschuss zur Krankenversicherung für Rentnerinnen und Rentner von der Landwirtschaftlichen Alterskasse beantragen

Leistungsbeschreibung

Wenn Sie freiwillig gesetzlich krankenversichert oder bei einer privaten Krankenversicherung in Deutschland versichert sind, können Sie von der landwirtschaftlichen Alterskasse zu Ihrer Rente einen Zuschuss zu Ihrem Krankenversicherungsbeitrag erhalten. 

Quelle: Zuständigkeitsfinder Thüringen (Linie6PLus)

Zuständige Stelle

Geschäftsstellen und Beratungsstellen der Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG)

Telefon
+49 561 785-0
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DE-Mail
poststelle@svlfg.de-mail.de
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