Waisenrente von der Landwirtschaftlichen Alterskasse beantragen

Leistungsbeschreibung

Eine Waisenrente können Sie bekommen, wenn Sie ein leibliches oder adoptiertes Kind der verstorbenen Person waren. Das gleiche gilt, wenn Sie im Haushalt der Person als Stief- oder Pflegekind gelebt haben. Auch als Enkel und Geschwister der oder des Verstorbenen können Sie Waisenrente erhalten, wenn Sie in ihrem Haushalt aufgenommen waren oder von ihr/ihm überwiegend unterhalten wurden. 

Die verstorbene Person muss die Mindestversicherungszeit (Wartezeit) von 5 Jahren erfüllt haben.

Sie erhalten die Waisenrente bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres.

Unter bestimmten Voraussetzungen haben Sie länger einen Anspruch auf Waisenrente. Längstens können Sie die Waisenrente bis zur Vollendung des 27. Lebensjahres erhalten.

Es gibt zwei Arten von Waisenrenten:

  • Halbwaisenrente: für den Fall, dass ein unterhaltspflichtiger Elternteil noch lebt
  • Vollwaisenrente: wenn kein unterhaltspflichtiger Elternteil mehr lebt

Eigenes Einkommen wird nicht auf eine Waisenrente angerechnet.
 

Quelle: Zuständigkeitsfinder Thüringen (Linie6PLus)

Zuständige Stelle

Geschäftsstellen und Beratungsstellen der Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG)

Telefon
+49 561 785-0
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