Rentenauskunft von der Landwirtschaftlichen Alterskasse anfordern

Leistungsbeschreibung

Die Rentenauskünfte der Landwirtschaftlichen Alterskasse können folgende Informationen für Sie enthalten:

  • Angaben über die zu erwartende Höhe Ihrer Regelaltersrente.
  • Angaben zum frühestmöglichen Rentenbeginn für vorzeitige Altersrenten mit Angaben zu Rentenabschlägen.
  • Übersicht der zurückgelegten rentenrechtlichen Zeiten bei der Landwirtschaftlichen Alterskasse.
  • Hinweise und Informationen zu
    • den Voraussetzungen für alle Altersrenten,
    • zur Rentenantragstellung,
    • zu Hinzuverdiensten,
    • zum Versicherungsverlauf,
    • zur Besteuerung,
    • zu den Auskunfts- und Beratungsmöglichkeiten und
    • zur Krankenversicherung der Rentnerinnen und Rentner.

Sobald Sie 55 Jahre alt sind, erhalten Sie automatisch alle 3 Jahre eine Rentenauskunft. Sie können die Auskunft aber auch anfordern, wenn Sie jünger sind.
 

Quelle: Zuständigkeitsfinder Thüringen (Linie6PLus)

Zuständige Stelle

Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG)

Adresse
Weißensteinstraße 70-72
34131 Kassel, documenta-Stadt

Postanschrift
34105 Kassel, documenta-Stadt
Telefon
+49 561 785-0
Bemerkung: Anrufzeiten: Montag 08:00 16:00 Uhr Dienstag 08:00 16:00 Uhr Mittwoch 08:00 16:00 Uhr Donnerstag 08:00 16:00 Uhr Freitag 08:00 13:00 Uhr und nach Vereinbarung
Fax
+49 561 785219006
DE-Mail
poststelle@svlfg.de-mail.de
Öffnungszeiten

Montag 08:00 – 16:00 Uhr
Dienstag 08:00 – 16:00 Uhr
Mittwoch 08:00 – 16:00 Uhr
Donnerstag 08:00 – 16:00 Uhr 
Freitag 08:00 – 13:00 Uhr
und nach Vereinbarung