Zuteilung einer Frequenz für Rundfunksender von der Bundesnetzagentur erhalten

Leistungsbeschreibung

Die Zuständigkeiten für Rundfunk in Deutschland sind zwischen dem Bund und den Bundesländern aufgeteilt. Die Bundesnetzagentur ist für die technische Seite zuständig und übernimmt unter anderem die Zuteilung von Frequenzen, über die Rundfunk im Zuständigkeitsbereich der Länder übertragen wird. Dazu gehören analoge und digitale Frequenzen für Radio und Fernsehen.

Eine Frequenzzuteilung ist die Erlaubnis nach den Regelungen des Telekommunikationsrechts, bestimmte Frequenzen unter festgelegten Bestimmungen zu nutzen. Die Bestimmungen können zum Beispiel die Sendeleistung, die Antennenhöhe oder andere technische Aspekte betreffen, um gegenseitige Störungen zu verhindern. Ein Frequenzplan der Bundesnetzagentur legt fest, welche Frequenzbereiche für welche Nutzungen vorgesehen sind.  

Quelle: Zuständigkeitsfinder Thüringen (Linie6PLus)

Zuständige Stelle

Bundesnetzagentur (BNetzA), Außenstellen der BNetzA, Dienstleistungszentren 5 (Rundfunk)

Postanschrift
Postfach 53113
53113 Bonn, Stadt
Telefon
+49 228 14-0
Fax
+49 228 14-8872
DE-Mail
info@bnetza.de-mail.de
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