Zulassung einer neuen Pflanzensorte beantragen

Leistungsbeschreibung

In Deutschland ist für die Zulassung und Prüfung von Pflanzensorten das Bundessortenamt (BSA) zuständig.

Wenn Sie wollen, dass Ihr Züchtungsergebnis als Sorte zugelassen wird, müssen Sie dies beim BSA beantragen. Das BSA führt zunächst eine Registerprüfung durch. Generell müssen Sorten 

  • in sich homogen, 
  • unterscheidbar von den bisherigen Sorten und 
  • beständig sein. 

Bei landwirtschaftlichen Pflanzenarten wird zudem der sogenannte „landeskulturelle Wert“ der angemeldeten Sorte im Rahmen einer Wertprüfung festgestellt. 
Eine Sorte hat einen landeskulturellen Wert, wenn sie in der Gesamtheit ihrer wertbestimmenden Eigenschaften gegenüber den zugelassenen vergleichbaren Sorten eine deutliche Verbesserung für den Pflanzenbau, die Verwertung des Erntegutes oder die Verwertung aus dem Erntegut gewonnener Erzeugnisse erwarten lässt. Einzelne ungünstige Eigenschaften können durch andere günstige Eigenschaften ausgeglichen werden.

Die Wertprüfung erfordert bei den meisten Arten einen mindestens 2-jährigen, bei Getreide, Winterraps und Futterpflanzen einen 3-jährigen Prüfungsanbau. Die Prüfungen werden je nach Pflanzenart an 10 bis 20 Stellen des BSA, der Länder, der Züchterbetriebe sowie anderen Institutionen angelegt.

Nach Beendigung der Register- und Wertprüfung entscheidet ein Sortenausschuss (3 Mitglieder) des BSA, ob die Sorte die Sortenzulassung erhält und in die Sortenliste aufgenommen wird.

Nach erteilter Zulassung in Deutschland wird die Sorte in den Gemeinschaftlichen Sortenkatalog aufgenommen und ist damit in der gesamten Europäischen Union zugelassen.

Quelle: Zuständigkeitsfinder Thüringen (Linie6PLus)

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