Identitätsbescheinigung für Flurstücke ausstellen lassen

Leistungsbeschreibung

Identitätsbescheinigungen werden zum Beispiel von Grundstückseigentümern, Inhabern von Rechten, durch Rechte Betroffenen, Behörden oder Gerichten benötigt, wenn sich Grundbucheintragungen, Urkunden oder andere Dokumente auf Flurstücke beziehen, die im aktuellen Bestand nicht mehr nachgewiesen sind. Hierdurch lassen sich Rechtsverhältnisse nicht mehr der aktuellen Flurstücksituation zuordnen.

Mit einer Identitätsbescheinigung wird nachgewiesen, welches oder welche jetzt existierenden Flurstücke mit einem früher existierenden Flurstück identisch sind beziehungsweise welche Teile von jetzt existierenden Flurstücken dem untergegangenen Flurstück räumlich entsprechen.

Quelle: Zuständigkeitsfinder Thüringen (Linie6PLus)

Zuständige Stelle

Thüringer Landesamt für Bodenmanagement und Geoinformation (TLBG)

Adresse
Hohenwindenstraße 13a
99086 Erfurt
Telefon
0361 574176-777
Fax
0361 574176-799
Öffnungszeiten

Montag bis Freitag: 08:00 - 12:00 Uhr

Montag bis Donnerstag: 13:00 - 15:30 Uhr

und nach Vereinbarung