Verlängerung der Genehmigung der freiwilligen Kennzeichnung von Lebensmitteln mit der Haltungsform der Tiere beantragen

Leistungsbeschreibung

Tierhaltungskennzeichnung sorgt für Transparenz und Klarheit in Bezug auf die Haltungsform von Tieren. Wenn Ihr Unternehmen seinen Sitz im EU-Ausland oder in einem Drittstaat hat, können Sie die freiwillige Kennzeichnung bei der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) beantragen.

Wenn Sie bereits eine Genehmigung erhalten haben, können Sie diese nach 2 Jahren für jeweils 2 weitere Jahre verlängern lassen.

Sie können den Antrag auf Deutsch oder Englisch stellen.

Quelle: Zuständigkeitsfinder Thüringen (Linie6PLus)

Zuständige Stelle

Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung, Referat 524 - Tierwohl, Fleisch, Fleischerzeugnisse

Adresse
Deichmanns Aue 29
53179 Bonn, Stadt
Telefon
+49 228 6845-0
Telefon
+49 228 6845-3861
Fax
+49 30 18106845-3548
DE-Mail
info@ble.de-mail.de
Öffnungszeiten

Montag 09:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 16:00 Uhr

Dienstag 09:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 16:00 Uhr

Mittwoch 09:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 16:00 Uhr

Donnerstag 09:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 16:00 Uhr

Freitag 09:00 – 14:00 Uhr