Architektenkammer - Recht zur Führung von geschützten Berufsbezeichnungen durch auswärtige Gesellschaften

Leistungsbeschreibung

Eine Gesellschaft, die in Deutschland weder ihren Sitz noch eine Niederlassung hat (auswärtige Gesellschaft) und sich zur vorübergehenden oder gelegentlichen Erbringung von Dienstleistungen auf dem Gebiet der Architektur, Innenarchitektur, Landschaftsarchitektur oder Stadtplanung nach Thüringen begibt, muss das erstmalige Tätigwerden in Thüringen der Architektenkammer Thüringen vorher schriftlich anzeigen.

Sie darf die geschützten Berufsbezeichnungen "Architekt", "Innenarchitekt", "Landschaftsarchitekt" oder "Stadtplaner", auch Wortverbindungen damit oder ähnliche Berufsbezeichnungen nur dann in ihrem Namen oder in ihrer Firma führen, wenn sie vergleichbare Voraussetzungen erfüllt, die auch für Gesellschaften gelten, die ihren Sitz oder eine Niederlassung in Deutschland haben.

Erfüllt die Gesellschaft vergleichbare Voraussetzungen, wird sie in ein besonderes Verzeichnis (Auswärtigenverzeichnis) der Architektenkammer Thüringen eingetragen. Hierüber wird der Gesellschaft auf Antrag eine auf ein Jahr befristete Bescheinigung ausgestellt, aus der sich die Berechtigung zur Führung der Berufsbezeichnung ergibt.

Die Eintragung begründet weder eine Mitgliedschaft in der Architektenkammer noch in einem Versorgungswerk oder in einer anderen Einrichtung.

Quelle: Zuständigkeitsfinder Thüringen (Linie6PLus)

Zuständige Stelle

Architektenkammer Thüringen, Körperschaft des öffentlichen Rechts

Adresse
Bahnhofstraße 39
99084 Erfurt
Bemerkung: 1. Etage

Postanschrift
Postfach 900 414
99107 Erfurt
Telefon
0361 210500
Fax
0361 2105050
Öffnungszeiten

Montag 09:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 17:00 Uhr
Dienstag 08:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 18:00 Uhr
Mittwoch 09:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 17:00 Uhr
Donnerstag 08:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 18:00 Uhr
Freitag 09:00 - 14:00 Uhr

Verkehrsanbindung

alle Linien
Parkplätze
Parkplatz
Parkhaus/Parkplatz Forum 1, Lachsgasse
Gebühren: ja

Parkplatz
Parkhaus Hauptbahnhof
Gebühren: ja

Mitarbeiter*innen

Herr Tobias Kettwig
Fax
0361 21050-30
Zuständig für

Formulare

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Anzeige des erstmaligen Tätigwerdens in Thüringen als auswärtige Gesellschaft (§ 15 ThürAIKG)
Jährliche Erneuerung der Anzeige des Tätigwerdens in Thüringen von auswärtigen Gesellschaften in Thüringen (§ 15 Abs. 3 i.V.m. § 14 Abs. 3 ThürAIKG)