Gesundheits- und Krankenpflegehelfer - Ausländische Berufsqualifikationen anerkennen

Leistungsbeschreibung

Die Tätigkeit als Gesundheits- und Krankenpflegehelfer ist in Deutschland reglementiert. Das heißt, Sie dürfen in diesem Beruf uneingeschränkt und im vollen Umfang nur dann arbeiten, wenn Sie formal zum Führen der Berufsbezeichnung “Staatlich anerkannter Gesundheits- und Krankenpflegehelfer/Staatlich anerkannte Gesundheits- und Krankenpflegehelferin” berechtigt sind. Um diese Berechtigung zu erhalten, muss Ihre ausländische Qualifikation anerkannt werden.

Quelle: Zuständigkeitsfinder Thüringen (Linie6Plus)

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Zuständige Stelle

Thüringer Landesverwaltungsamt - Öffentlicher Gesundheitsdienst - Referat 550

Adresse
Jorge-Semprún-Platz 4
99423 Weimar
Verkehrsanbindung
1, 2, 3, 9
Parkplätze
Parkplatz
Tiefgarage Atrium
Anzahl: 840
Gebühren: ja

Gebäudezugänge

Formulare

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Antrag auf Anerkennung eines ausländischen Berufsabschlusses - (Thüringen)
Ärztliche Bescheinigung - (Thüringen)
Lebenslauf - (Thüringen)