Zulassung einer Untersuchungsstelle nach Rohmilchgüteverordnung

Leistungsbeschreibung

Wenn Sie eine Untersuchungsstelle nach Rohmilchgüteverordnung betreiben möchten, dann benötigen Sie dafür die Zulassung der zuständigen Stelle. Diese wird prüfen, ob Sie die gesetzlichen Anforderungen bezüglich der Güteuntersuchung erfüllen.

Quelle: Zuständigkeitsfinder Thüringen (Linie6PLus)

Zuständige Stelle

Thüringer Landesamt für Landwirtschaft und Ländlichen Raum (TLLLR) - Referat 21 - Futtermittel- und Marktüberwachung, Düngung und Bodenschutz

Adresse
Naumburger Straße 98
07743 Jena
Link zur Anfahrtsbeschreibung:
Anfahrtskizze
Telefon
+49 361 574041-000
Fax
+49 361 574041-390