Genehmigung von Zuchtprogrammen gemäß § 5 Abs. 1 ff Tierzuchtgesetz

Leistungsbeschreibung

Ein Zuchtprogramm, das von einem Zuchtverband oder Zuchtunternehmen durchgeführt wird, bedarf der Genehmigung der zuständigen Behörde.

Quelle: Zuständigkeitsfinder Thüringen (Linie6PLus)

Zuständige Stelle

Thüringer Landesamt für Landwirtschaft und Ländlichen Raum (TLLLR) - Referat 32 - Nutztierhaltung

Adresse
Naumburger Straße 98
07743 Jena
Link zur Anfahrtsbeschreibung:
Anfahrtskizze
Telefon
+49 361 574041-000
Fax
+49 361 574041-390