Zuständigkeitsfinder
Brandschutz
Leistungsbeschreibung
Aufgabenträger sind
- die Gemeinden für den Brandschutz und die Allgemeine Hilfe,
- die Landkreise für den überörtlichen Brandschutz und die überörtliche Allgemeine Hilfe sowie für die Aufgaben des vorbeugenden Gefahrenschutzes und
- das Land für die zentralen Aufgaben des Brandschutzes und der Allgemeinen Hilfe.
Die Feuerwehren sind vom Aufgabenträger zu finanzieren. Sie erhalten vom Land Finanzhilfen zur Beschaffung von Feuerwehrfahrzeugen und -funktechnik sowie zum Neubau/ Umbau von Feuerwehrhäusern.
An wen muss ich mich wenden?
Wenden Sie sich für allgemeine Fragen an Ihre Gemeinde.
In Notfällen wählen Sie den Notruf 112.
Rechtsgrundlage
Fachlich freigegeben durch
Thüringer Ministerium für Inneres und Kommunales
Fachlich freigegeben am
09.05.2011
Quelle: Zuständigkeitsfinder Thüringen (Linie6Plus)
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