Tierversuchsvorhaben beantragen

Leistungsbeschreibung

Für die Durchführung von Versuchen an Wirbeltieren oder Kopffüßern benötigen Sie eine Genehmigung für das Versuchsvorhaben durch das Thüringer Landesamt für Verbraucherschutz (TLV).

Tierversuche sind Eingriffe oder Behandlungen zu Versuchszwecken

  1. an Tieren, wenn sie mit Schmerzen, Leiden oder Schäden für diese Tiere verbunden sein können,
  2. an Tieren, die dazu führen können, dass Tiere geboren werden oder schlüpfen, die Schmerzen, Leiden oder Schäden erleiden, oder
  3. am Erbgut von Tieren, wenn sie mit Schmerzen, Leiden oder Schäden für die erbgutveränderten Tiere oder deren Trägertiere verbunden sein können.

Als Tierversuche gelten auch Eingriffe oder Behandlungen, die nicht Versuchszwecken dienen, und

  • die zur Herstellung, Gewinnung, Aufbewahrung oder Vermehrung von Stoffen, Produkten oder Organismen vorgenommen werden,
  • durch die Organe oder Gewebe ganz oder teilweise entnommen werden, um zu wissenschaftlichen Zwecken
  1. die Organe oder Gewebe zu transplantieren,
  2. Kulturen anzulegen oder
  3. isolierte Organe, Gewebe oder Zellen zu untersuchen,

oder

  • die zu Aus-, Fort- oder Weiterbildungszwecken vorgenommen werden, soweit eine der in Satz 2 Nummer 1 bis 3 genannten Voraussetzungen vorliegt.

Nicht als Tierversuch gilt

  • das Töten eines Tieres, soweit das Töten ausschließlich dazu erfolgt, die Organe oder Gewebe des Tieres zu wissenschaftlichen Zwecken zu verwenden,
  • ein Eingriff oder eine Behandlung an einem Nutztier, der oder die
  1. in einem Haltungsbetrieb im Rahmen der landwirtschaftlichen Tätigkeit vorgenommen wird und
  2. nicht zu wissenschaftlichen Zwecken erfolgt, oder
  • eine veterinärmedizinische klinische Prüfung, die für die Zulassung eines Tierarzneimittels verlangt wird.

Quelle: Zuständigkeitsfinder Thüringen (Linie6Plus)

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