Zuständigkeitsfinder
Tierversuchsvorhaben beantragen
Leistungsbeschreibung
Für die Durchführung von Versuchen an Wirbeltieren oder Kopffüßern benötigen Sie eine Genehmigung für das Versuchsvorhaben durch das Thüringer Landesamt für Verbraucherschutz (TLV).
Tierversuche sind Eingriffe oder Behandlungen zu Versuchszwecken
- an Tieren, wenn sie mit Schmerzen, Leiden oder Schäden für diese Tiere verbunden sein können,
- an Tieren, die dazu führen können, dass Tiere geboren werden oder schlüpfen, die Schmerzen, Leiden oder Schäden erleiden, oder
- am Erbgut von Tieren, wenn sie mit Schmerzen, Leiden oder Schäden für die erbgutveränderten Tiere oder deren Trägertiere verbunden sein können.
Als Tierversuche gelten auch Eingriffe oder Behandlungen, die nicht Versuchszwecken dienen, und
- die zur Herstellung, Gewinnung, Aufbewahrung oder Vermehrung von Stoffen, Produkten oder Organismen vorgenommen werden,
- durch die Organe oder Gewebe ganz oder teilweise entnommen werden, um zu wissenschaftlichen Zwecken
- die Organe oder Gewebe zu transplantieren,
- Kulturen anzulegen oder
- isolierte Organe, Gewebe oder Zellen zu untersuchen,
oder
- die zu Aus-, Fort- oder Weiterbildungszwecken vorgenommen werden, soweit eine der in Satz 2 Nummer 1 bis 3 genannten Voraussetzungen vorliegt.
Nicht als Tierversuch gilt
- das Töten eines Tieres, soweit das Töten ausschließlich dazu erfolgt, die Organe oder Gewebe des Tieres zu wissenschaftlichen Zwecken zu verwenden,
- ein Eingriff oder eine Behandlung an einem Nutztier, der oder die
- in einem Haltungsbetrieb im Rahmen der landwirtschaftlichen Tätigkeit vorgenommen wird und
- nicht zu wissenschaftlichen Zwecken erfolgt, oder
- eine veterinärmedizinische klinische Prüfung, die für die Zulassung eines Tierarzneimittels verlangt wird.
Verfahrensablauf
Tierversuchsanträge können Sie online oder per Post beim TLV einreichen.
Der Ablauf des weiteren Verfahrens ist nach Einreichung online oder per Post identisch:
- Nach Eingang des Antrages im TLV erhalten Sie eine Eingangsbestätigung per E-Mail.
- Das TLV prüft die Unterlagen und reicht die Unterlagen in die nächste Sitzung der Tierversuchskommission ein.
- Wenn erforderlich, erhalten Sie Rückfragen und fehlende Unterlagen werden gegebenenfalls nachgefordert.
Wenn alle Bedingungen erfüllt sind, erhalten Sie beziehungsweise die beantragende Einrichtung einen Genehmigungsbescheid.
An wen muss ich mich wenden?
Bitte wenden Sie sich an das Thüringer Landesamt für Verbraucherschutz.
Voraussetzungen
- Der Versuch ist unerlässlich und kann nicht durch alternative Verfahren ersetzt werden.
- Der Tierversuch muss einem der folgenden Zwecke unerlässlich sein:
- Grundlagenforschung,
- sonstige Forschung mit einem der folgenden Ziele:
- Vorbeugung, Erkennung oder Behandlung von Krankheiten, Leiden, Körperschäden oder körperlichen Beschwerden bei Menschen oder Tieren,
- Erkennung oder Beeinflussung physiologischer Zustände oder Funktionen bei Menschen oder Tieren,
- Förderung des Wohlergehens von Tieren oder Verbesserung der Haltungsbedingungen von landwirtschaftlichen Nutztieren,
- Schutz der Umwelt im Interesse der Gesundheit oder des Wohlbefindens von Menschen oder Tieren,
- Entwicklung und Herstellung sowie Prüfung der Qualität, Wirksamkeit oder Unbedenklichkeit von Arzneimitteln, Lebensmitteln, Futtermitteln oder anderen Stoffen oder Produkten mit einem der in Nummer 2 Buchstabe a bis c oder Nummer 3 genannten Ziele,
- Prüfung von Stoffen oder Produkten auf ihre Wirksamkeit gegen tierische Schädlinge,
- Forschung im Hinblick auf die Erhaltung der Arten,
- Aus-, Fort- oder Weiterbildung,
- gerichtsmedizinische Untersuchungen.
Tierversuche zur Aus-, Fort- oder Weiterbildung dürfen nur an einer Hochschule, einer anderen wissenschaftlichen Einrichtung oder einem Krankenhaus oder im Rahmen einer Aus-, Fort- oder Weiterbildung für Heil- oder Heilhilfsberufe oder naturwissenschaftliche Hilfsberufe durchgeführt werden
- Der verantwortliche Leiter, sein Stellvertreter sowie der Planer des Versuchsvorhabens besitzen die erforderliche fachliche Eignung und Zuverlässigkeit.
- Die erforderlichen Räume, Anlagen, Geräte und anderen sachlichen Mittel sind vorhanden.
- Die personellen und organisatorischen Voraussetzungen sind gegeben.
- Eine den gesetzlichen Anforderungen entsprechende Unterbringung, Pflege, Betreuung der Tiere und medizinische Versorgung ist sichergestellt.
- Die Einhaltung der einschlägigen Vorschriften muss gewährleistet werden.
- Eine möglichst umweltverträgliche Durchführung des Versuchsvorhabens wird erwartet.
- Aufzeichnungen über die Tierversuche sind anzufertigen.
Welche Unterlagen werden benötigt?
Formular Antrag auf Genehmigung
Genehmigungsantrag:
- Name und Anschrift des Antragstellenden
- Beschreibung und wissenschaftliche Rechtfertigung des Versuchsvorhabens und der verwendeten Tiere
- Ort, Zeitpunkt und Dauer des Versuchsvorhabens
- Verfahren zur Tötung, soweit vorgesehen
- Name, Anschrift und Sachkunde der leitenden Person
- Zusammenfassung der Maßnahmen zur Verminderung, Vermeidung und Linderung jeglicher Form des Leidens
- Methoden zu Verbesserung und Reduzierung von Versuchsvorhaben
- vorgesehene Eingewöhnungs- und Trainingsprogramme für die verwendeten Tiere
- es können wissenschaftliche Beurteilungen Dritter beigefügt werden
- die unten genannten Voraussetzungen müssen vorliegen und schriftlich dargelegt werden
- Stellungnahme der/des Tierschutzbeauftragten
- Nichttechnische Projektzusammenfassung (NTP; nicht erforderlich bei Tierversuchen im vereinfachten Genehmigungsverfahren)
- Glossar der im Text verwendeten Abkürzungen und gegebenenfalls spezifischen Fachausdrücke
- Liste der Literaturzitate (falls nicht im Text eingearbeitet)
- gegebenenfalls Formblatt „Abschlussbeurteilung genetisch veränderter Zuchtlinien“
- gegebenenfalls Formblatt „Wiederholte Verwendung von Primaten“
- Belastungstabelle, Schweregrad des Tierversuchs
- Score Sheet
- Aufzeichnungsmuster zum Tierversuch
- gegebenenfalls Anträge auf Ausnahmegenehmigung für Personen bbeziehungsweise Qualifikationsnachweise
- gegebenenfalls Formblätter „Angaben zur Biometrischen Planung“
- gegebenenfalls statistisches Gutachten
- Kostenblatt bei Landes-/ Bundes- und Lehreinrichtungen
Welche Gebühren fallen an?
Gebühr: 50,00 - 550,00 EURVorkasse: neinhttps://landesrecht.thueringen.de/bsth/document/jlr-SozMinVwKostOTHV12Anlage-G3
Bearbeitungsdauer
Anträge: 20 Arbeitstage bis zu 40 Arbeitstage ab Eingang des vollständigen Antrags; im Einzelfall bis zu 55 Arbeitstage ab Eingang des vollständigen Antrags, also der vollständigen Vorlage aller Unterlagen
Sie müssen unbedingt ausreichend Zeit für die Bearbeitung durch die zuständige Behörde einplanen.
Rechtsgrundlage
Rechtsbehelf
Widerspruch
Was sollte ich noch wissen?
Tierversuche können von der Genehmigungspflicht ausgenommen sein, wenn sie z.B. gesetzlich vorgeschrieben oder vorgesehen bzw. behördlich angeordnet sind. Diese sind spätestens 20 Arbeitstage vor Beginn der zuständigen Behörde anzuzeigen.
Wer Tierversuche durchführen will, muss einen Tierschutzbeauftragten bestellen und dies der zuständigen Behörde mit dem Antrag anzeigen.
Genehmigungspflichtige Anträge müssen vor der Genehmigung von der zuständigen Behörde einer vom TMASGFF berufenen Kommission vorgelegt werden.
Bemerkungen
Wenn Sie Tierversuche durchführen wollen, müssen Sie zuvor einen Tierschutzbeauftragten bestellen und dies der zuständigen Behörde anzeigen.
Tierversuchsanträge, die nicht unter das vereinfachte Genehmigungsverfahren fallen, müssen vor der Genehmigung von der zuständigen Behörde einer Kommission zur Beratung vorgelegt werden.
Fachlich freigegeben durch
Thüringer Landesamt für Verbraucherschutz
Fachlich freigegeben am
20.12.2024
Quelle: Zuständigkeitsfinder Thüringen (Linie6Plus)
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