Tierschutzbeauftragte bestellen

Leistungsbeschreibung

Wenn Sie eine der nachfolgend aufgeführten Tätigkeiten ausführen wollen, dann müssen Sie als Träger der Einrichtung beziehungsweise als die für den Betrieb verantwortliche Person einen oder mehrere Tierschutzbeauftragte bestellen und die Bestellung der zuständigen Behörde anzeigen:

  • Sie züchten, halten oder verwenden Wirbeltiere oder Kopffüßer, die dazu bestimmt sind in Tierversuchen verwendet zu werden;
  • Sie züchten, halten oder verwenden Wirbeltiere oder Kopffüßer, deren Organe oder Gewebe dazu bestimmt sind, zu wissenschaftlichen Zwecken verwendet zu werden;
  • Sie töten Wirbeltiere, um ihre Organe oder Gewebe zu wissenschaftlichen Zwecken zu verwenden;
  • Sie entnehmen von lebenden Wirbeltieren vollständig oder teilweise Organe oder Gewebe, um zu anderen als zu wissenschaftlichen Zwecken die Organe oder Gewebe zu transplantieren, Kulturen anzulegen oder isolierte Organe, Gewebe oder Zellen zu untersuchen.

Quelle: Zuständigkeitsfinder Thüringen (Linie6Plus)

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