Fleischgewinnung: Zulassung

Leistungsbeschreibung

Wenn Sie Fleischgewinnung, das heißt die Schlachtung von Haus-Huftieren, Kaninchen, Geflügel oder in Gattern gehaltenem Haarwild mit dem Ziel, das Fleisch in den Verkehr zu bringen, durchführen wollen, benötigen Sie eine Zulassung der zuständigen Behörde.  

Eine Zulassung benötigen:

  • Schlachthöfe,
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  • selbstschlachtende Direktvermarkter,
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  • selbstschlachtende Fleischereien/ Metzgereien.
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Eine Ausnahme von der Zulassungspflicht besteht unter bestimmten Umständen für selbstschlachtende Geflügel- und Kaninchenhalter.

Die Zulassung erfolgt auf Antrag erst nach mindestens einer behördlichen Vor-Ort-Kontrolle. Sie kann befristet und mit Auflagen erteilt werden. Mit der Zulassung erhält Ihre Betriebsstätte eine Zulassungsnummer, die öffentlich bekannt gemacht wird.  

Quelle: Zuständigkeitsfinder Thüringen (Linie6Plus)

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