Fahreignung Begutachtungsstelle - Anerkennung beantragen

Leistungsbeschreibung

Wenn Sie eine Begutachtungsstelle für Fahreignung betreiben möchten, benötigen Sie die Anerkennung durch das Thüringer Landesverwaltungsamt.

Die Anerkennung wird auf schriftlichen Antrag des Trägers für den Träger und seine Begutachtungsstellen erteilt, wenn die Voraussetzungen der Anlage 14 zur Fahrerlaubnis-Verordnung sowie der Richtlinie über die Anforderungen an Träger von Begutachtungsstellen für Fahreignung (§ 66 FeV) und deren Begutachtung durch die Bundesanstalt für Straßenwesen in der jeweils geltenden Fassung vorliegen.

Quelle: Zuständigkeitsfinder Thüringen (Linie6Plus)

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