Energieversorgung: Betrieb von Energieversorgungsnetzen - Genehmigung

Leistungsbeschreibung

Wenn Sie den Betrieb eines Energieversorgungsnetzes beabsichtigen, benötigen Sie die Genehmigung durch die nach Landesrecht zuständige Behörde.

Quelle: Zuständigkeitsfinder Thüringen (Linie6Plus)

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