Piercing/Tattoo: Betrieb eines Studios

Leistungsbeschreibung

Piercing/Tattoo-Studios gehören nach der Gewerbeordnung zum „stehenden Gewerbe“. Den Betrieb eines solchen Studios müssen Sie bei der zuständigen Gewerbebehörde anmelden.

Quelle: Zuständigkeitsfinder Thüringen (Linie6Plus)

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