Zuständigkeitsfinder
Versicherungsmakler - Erlaubnis und Register
Leistungsbeschreibung
Versicherungsmakler bedürfen einer gewerberechtlichen Erlaubnis der zuständigen Industrie- und Handelskammer. Diese wird erteilt, wenn Sie die persönliche Zuverlässigkeit, geordnete Vermögensverhältnisse, eine Berufshaftpflichtversicherung und die entsprechende Sachkunde nachweisen können.
Versicherungsmakler müssen sich außerdem in das Vermittlerregister eintragen lassen. Dieses wird von den IHKs geführt und ist beim Deutschen Industrie- und Handelskammertag (DIHK) e.V. eingerichtet.
Das Register soll die Überprüfung ermöglichen, ob ein Versicherungsmakler zugelassen ist. Es sorgt so für Transparenz und stärkt den Verbraucherschutz.
An wen muss ich mich wenden?
Wenden Sie sich an die zuständige Industrie- und Handelskammer (IHK).
Welche Gebühren fallen an?
Gebühren werden nach der Gebührenordnung der zuständigen IHK erhoben.
Rechtsgrundlage
Fachlich freigegeben durch
Industrie- und Handelskammer Ostthüringen zu Gera
Fachlich freigegeben am
14.06.2018
Quelle: Zuständigkeitsfinder Thüringen (Linie6Plus)
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