Anerkennung einer Aus- oder Fortbildungseinrichtung gemäß § 5 Absatz 3 Chemikalien-Klimaschutzverordnung

Leistungsbeschreibung

Für bestimmte Tätigkeiten an Kälte-Klimatechnik benötigen Sie eine persönliche Sachkundebescheinigung nach § 5 Chemikalien-Klimaschutzverordnung (ChemKlimaschutzV). Neben den Industrie- und Handelskammern, Handwerkskammern und Handwerksinnungen können auch andere Aus- und Fortbildungseinrichtungen oder Unternehmen entsprechende Prüfungen anbieten und diese Sachkundebescheinigungen ausstellen. Dafür ist eine staatlichen Anerkennung notwendig. Sie können die Anerkennung gemäß § 5 Absatz 3 ChemKlimaschutzV Ihrer Einrichtung oder Ihres Unternehmens beim Thüringer Landesamt für Umwelt, Bergbau und Naturschutz beantragen.

Quelle: Zuständigkeitsfinder Thüringen (Linie6Plus)

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