Zuständigkeitsfinder
Anerkennung einer Aus- oder Fortbildungseinrichtung gemäß § 5 Absatz 3 Chemikalien-Klimaschutzverordnung
Leistungsbeschreibung
Für bestimmte Tätigkeiten an Kälte-Klimatechnik benötigen Sie eine persönliche Sachkundebescheinigung nach § 5 Chemikalien-Klimaschutzverordnung (ChemKlimaschutzV). Neben den Industrie- und Handelskammern, Handwerkskammern und Handwerksinnungen können auch andere Aus- und Fortbildungseinrichtungen oder Unternehmen entsprechende Prüfungen anbieten und diese Sachkundebescheinigungen ausstellen. Dafür ist eine staatlichen Anerkennung notwendig. Sie können die Anerkennung gemäß § 5 Absatz 3 ChemKlimaschutzV Ihrer Einrichtung oder Ihres Unternehmens beim Thüringer Landesamt für Umwelt, Bergbau und Naturschutz beantragen.
Verfahrensablauf
- Der Antrag kann online oder postalisch gestellt werden.
- Es empfiehlt sich ein Vorgespräch mit der Behörde.
An wen muss ich mich wenden?
Bitte wenden Sie sich an das Thüringer Landesamt für Umwelt, Bergbau und Naturschutz, Referat 73 - Marktüberwachung, Chemikaliensicherheit.
Voraussetzungen
- Es werden hohe Anforderungen an die Unabhängigkeit der Aus- oder Fortbildungseinrichtung gestellt.
- Qualifiziertes Personal und eine entsprechende Ausrüstung mit Werkzeugen und Messinstrumenten sind erforderlich.
Welche Unterlagen werden benötigt?
- Antrag auf Erteilung einer Bescheinigung über die Anerkennung einer Aus- oder Fortbildungseinrichtung gemäß § 5 Absatz 3 Chemikalien-Klimaschutzverordnung
- Lehrplan und Referentenverzeichnis
- Mess- und Apparateliste
- Lehrgangsunterlagen
- Muster der Teilnahmebescheinigung
Welche Gebühren fallen an?
Verwaltungsgebühr: 125,00 - 1250,00 EURVorkasse: neinhttps://landesrecht.thueringen.de/bsth/document/jlr-LwMinVwKostOTH2011V3Anlage
Welche Fristen muss ich beachten?
Es gibt keine Fristen.
Rechtsgrundlage
Rechtsbehelf
Klage vor dem Verwaltungsgericht
Was sollte ich noch wissen?
Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten.
Weiterführende Informationen
Urheber
Referat 73 des Thüringer Landesamtes für Umwelt, Bergbau und Naturschutz
Fachlich freigegeben durch
Thüringer Landesamt für Umwelt, Bergbau und Naturschutz
Fachlich freigegeben am
25.08.2025
Quelle: Zuständigkeitsfinder Thüringen (Linie6Plus)
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