Antrag auf Bestellung zum/zur Steuerberater/in

Leistungsbeschreibung

Als Steuerberater/innen sowie Steuerbevollmächtigte müssen Sie, um Ihren Beruf ausüben zu können, von der für die beabsichtigte berufliche Niederlassung zuständigen Stelle bestellt werden. Mit der Bestellung wird gleichzeitig Ihre Mitgliedschaft begründet. Diese ist in der zuständigen Stelle verpflichtend.

Quelle: Zuständigkeitsfinder Thüringen (Linie6PLus)

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