Beamtenausbildung im gehobenen nichttechnischen Dienst

Leistungsbeschreibung

Der gehobene Dienst in der staatlichen Verwaltung des Freistaats Thüringen

Eine Vielzahl der Aufgaben in der Kommunalverwaltung sowie in der staatlichen allgemeinen Verwaltung wird von Beamtinnen und Beamten des gehobenen Dienstes wahrgenommen. Die in der Ausbildung erworbenen Sach- und Rechtskenntnisse befähigen sie, Gesetze, Verordnungen und Verwaltungsvorschriften zur Erfüllung der öffentlichen Aufgaben richtig und sinnvoll anzuwenden. Die während des Studiums erworbenen gründlichen Fachkenntnisse, deren methodische und selbstständige Anwendung bilden die Voraussetzung, sachlich und rechtlich richtige Entscheidungen zu treffen.

Anwärter- und Dienstbezüge, Unterbringung

Der Grundbetrag der Anwärterbezüge beträgt derzeit monatlich circa 1.500 Euro. Sind Sie verheiratet und/oder haben Sie Kinder, erhalten Sie entsprechende Zuschläge.

Während der fachtheoretischen Ausbildung an der Thüringer Verwaltungsfachhochschule Gotha können Sie im dortigen Wohnheim wohnen und an der Verpflegung teilnehmen. Diese Kosten werden für Beamtenanwärter des Landes durch den Freistaat Thüringen getragen.

Einstellung nach der Ausbildung

Das Beamtenverhältnis auf Widerruf endet mit der bestandenen Laufbahnprüfung. Ein Anspruch auf Einstellung nach der Ausbildung besteht nicht, ist aber die Regel. Bei einem erfolgreichen Abschluss Ihres Studiums haben Sie daher aussichtsreiche Chancen, zur Regierungsinspektorin beziehungsweise zum Regierungsinspektor ernannt und damit in das Beamtenverhältnis auf Probe berufen zu werden.

Quelle: Zuständigkeitsfinder Thüringen (Linie6Plus)

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