Zuständigkeitsfinder
Meldebestätigung ausstellen
Leistungsbeschreibung
Sie erhalten nach Ihrer An- oder Abmeldung bei der Meldebehörde unentgeltlich eine schriftliche Bestätigung in Form einer amtlichen Meldebestätigung.
Die amtliche Meldebestätigung enthält Familienname, Vornamen, Doktorgrad, Geburtsdatum, Einzugs- oder Auszugsdatum, Datum der An- oder Abmeldung, Anschrift und einen Hinweis darauf, ob es sich um eine alleinige Wohnung, Haupt- oder Nebenwohnung handelt.
Sie kann schriftlich oder digital ausgestellt werden.
An wen muss ich mich wenden?
Bitte wenden Sie sich an das Einwohnermeldeamt Ihrer Stadt, Gemeinde beziehungsweise Verwaltungsgemeinschaft.
Welche Gebühren fallen an?
Es fallen keine Gebühren an.
Rechtsgrundlage
Weiterführende Informationen
Fachlich freigegeben durch
Thüringer Ministerium für Inneres, Kommunales und Landesentwicklung
Fachlich freigegeben am
05.05.2025
Quelle: Zuständigkeitsfinder Thüringen (Linie6Plus)
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