Zuständigkeitsfinder
Gleichwertigkeit von DDR-Berufsabschlüssen zu Berufsabschlüssen der Bundesrepublik bestätigen lassen
Leistungsbeschreibung
Der Einigungsvertrag regelt, dass in der DDR staatlich anerkannte berufliche Abschlüsse oder erworbene Befähigungsnachweise einander gleichstehen und die gleichen Berechtigungen verleihen, wenn sie gleichwertig sind. Die Gleichwertigkeit wird auf Antrag von der zuständigen Stelle festgestellt.
DDR-Facharbeiterabschlüsse stehen in der Regel den bundesdeutschen Ausbildungsberufen gleich, ohne dass es einer formellen Anerkennung bedarf. Im Einzelfall ist auf Antrag eine Bescheinigung der Gleichstellung möglich. Ein neues Prüfungszeugnis wird jedoch nicht ausgestellt. Eine Zuordnung von DDR-Meisterabschlüssen zu IHK-Fortbildungsprüfungen kann überprüft und auf Antrag festgestellt werden. Bei einer möglichen Gleichstellung erhalten Sie eine Bescheinigung, aus der Ihr DDR-Beruf und der entsprechende BRD-Beruf hervorgeht.
Wenn es sich um einen DDR-Facharbeiter- oder Meisterabschluss handelt, der der Industrie, dem Handel oder dem Dienstleistungsgewerbe zuzuordnen ist, dann ist die Industrie- und Handelskammer zuständig. Eine Antragstellung erfolgt in der örtlichen IHK, in deren Einzugsbereich der Wohnsitz des Antragstellers ist.
Verfahrensablauf
Den Antrag auf Gleichwertigkeitsprüfung Ihres DDR-Facharbeiteroder Meisterabschlusses zu einem bundesdeutschen Berufs- oder
Meisterabschluss können Sie nur schriftlich stellen.
- Nutzen Sie hierzu das Antragsformular auf der Website der örtlich zuständigen IHK. (In der Regel: Antrag auf Gleichstellung nach Einigungsvertrag)
- Wenn möglich, sprechen Sie vorab telefonisch mit dem benannten Mitarbeiter, um festzustellen, dass die IHK die Anerkennung für Ihren DDR-Facharbeiter- oder Meisterabschluss auch anbietet (die Leistung ist freiwillig)
- Legen Sie dem Antrag alle geforderten Unterlagen bei.
- Ihre Unterlagen werden geprüft und der Antrag wird bearbeitet.
- Sie erhalten gegebenenfalls einen Gebührenbescheid.
- Nach Bezahlung der Gebühr erfolgt die Zusendung des Bescheides über die Feststellung der Gleichwertigkeit.
An wen muss ich mich wenden?
Bitte wenden Sie sich an die Industrie- und Handelskammer.
Voraussetzungen
DDR-Facharbeiter- oder Meisterabschluss
Welche Unterlagen werden benötigt?
- eine Farbkopie des Facharbeiter- oder Meisterzeugnisses
- eine Farbkopie der Facharbeiter- oder Meisterurkunde
- eine einfache Kopie des Personalausweises
- bei Namensänderung eine Kopie der amtlichen Dokumente
Welche Gebühren fallen an?
Für die Bearbeitung des Antrages kann je nach Gebührentarif der örtlich zuständigen IHK eine Gebühr erhoben werden. Diese ist dem Gebührentarif der zuständigen IHK zu entnehmen.
Bearbeitungsdauer
Bearbeitungsdauer: 6 Wochen
Rechtsbehelf
Widerspruch
Anträge / Formulare
- Formulare: Antragsformular der IHK
- Onlineverfahren möglich: nein
- Schriftform erforderlich: ja
- Persönliches Erscheinen nötig: nein
Fachlich freigegeben durch
Thüringer Ministerium für Wirtschaft, Wissenschaft und digitale Gesellschaft
Fachlich freigegeben am
16.04.2015
Quelle: Zuständigkeitsfinder Thüringen (Linie6Plus)
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