Bauen - Anzeige der Beseitigung einer baulichen Anlage

Leistungsbeschreibung

Eine bauliche Anlage können Sie ohne Beteiligung der Bauaufsichtsbehörde beseitigen,

  • wenn es sich um ein freistehendes Gebäude der Gebäudeklassen 1, 2 und 3 handelt,
  • wenn es sich um eine sonstige Anlage, die kein Gebäude ist, mit einer Höhe bis zu 10 m handelt,
  • wenn verfahrensfreie Anlagen nach der Thüringer Bauordnung betroffen sind.

Sobald Sie eine andere bauliche Anlage beseitigen möchten, müssen Sie dies zuvor bei der Bauaufsichtsbehörde anzeigen.

Quelle: Zuständigkeitsfinder Thüringen (Linie6Plus)

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