Zuwendung aus Mitteln der Jagdabgabe beantragen

Leistungsbeschreibung

Was wird gefördert?

  • Maßnahmen zur Erhaltung und Verbesserung der Lebensgrundlagen des Wildes sowie die Bestandsförderung und Wiederansiedlung gefährdeter Wildarten,
  • Maßnahmen zur Erforschung der Lebensraumnutzung durch Wildarten zur Mehrung jagdlichen Wissens,
  • Maßnahmen zur Information, Aus- und Fortbildung zum Jagdwesen einschließlich Umweltbildung,
  • Förderung der Falknerei, des Jagdhundewesens, des jagdlichen Brauchtums und der Jagd als Kulturgut.

Wer darf Anträge stellen?

Antragsberechtigt sind:

  • Schulen, Vereinigungen und Fördervereinigungen des Jagdwesens mit Sitz in Thüringen,
  • Inhaberinnen und Inhaber eines gültigen Jagdscheins mit Hauptwohnsitz in Thüringen,
  • Jagdausübungsberechtigte nach § 7 Absatz 1 Satz 1 des Thüringer Jagdgesetzes (ThJG) in Thüringen,
  • Einrichtungen zur Jagd- und Wildtierforschung.

Wie wird gefördert?

Die Förderung erfolgt im Rahmen einer Projektförderung als Anteilsfinanzierung oder ausnahmsweise in Einzelfällen als Vollfinanzierung in Form eines nicht rückzahlbaren Zuschusses.

Quelle: Zuständigkeitsfinder Thüringen (Linie6Plus)

Keine zuständige Stelle gefunden

Bitte geben Sie Ihren Ort an.