Rundfunkbeitrag für Unternehmen und Institutionen anmelden

Leistungsbeschreibung

Im nicht privaten Bereich müssen Sie für jede Betriebsstätte und für betrieblich genutzte Kraftfahrzeuge einen Rundfunkbeitrag unter Berücksichtigung der Zahl aller Beschäftigen zahlen. Hierzu ist die die Anmeldung bei der zuständigen Stelle notwendig.

Von der Beitragspflicht ausgenommen sind:

  • gemeinnützige Einrichtungen für behinderte Menschen
  • Einrichtungen der Jugendhilfe
  • Einrichtungen für Suchtkranke
  • gemeinnützige Vereine und Stiftungen
  • öffentliche allgemeinbildende oder berufsbildende Schulen


Ebenso müssen Sie keinen Rundfunkbeitrag für Betriebsstätten entrichten, die keinen Arbeitsplatz zur Verfügung stellen.

Weiterführende Informationen finden Sie in den Infomaterialien des Beitragsservice.

Quelle: Zuständigkeitsfinder Thüringen (Linie6Plus)

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