Zuständigkeitsfinder
Rundfunkbeitrag - Ermäßigung anmelden
Leistungsbeschreibung
Wenn Sie einen Schwerbehindertenausweis mit dem Merkzeichen „RF“ haben, können Sie eine Ermäßigung Ihres Rundfunkbeitrags erhalten. Sie zahlen dann einen verringerten Beitrag.
Verfahrensablauf
- Die Ermäßigung des Rundfunkbeitrags müssen Sie bei der zuständigen Stelle schriftlich beantragen.
- Verwenden Sie hierfür das vorgeschriebene Formular.
- Sie erhalten es bei Städten und Gemeinden und bei den zuständigen Behörden.
- Im Internet können Sie es auch online ausfüllen. Drucken Sie das Formular am Ende des Eingabeprozesses aus und unterschreiben Sie es. Legen Sie die erforderlichen Nachweise bei und schicken Sie Ihre Unterlagen über den Postweg.
- Hinweis: Sie erhalten die Ermäßigung ab dem Ersten des Monats, der in dem Bewilligungsbescheid oder der Bescheinigung als Leistungsbeginn genannt ist.
An wen muss ich mich wenden?
Bitte wenden Sie sich an ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice.
Zuständige Stelle
ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice
Voraussetzungen
Sie haben einen Schwerbehindertenausweis mit dem Merkzeichen „RF“ und gehören zu einer der folgenden Personengruppen:
- Sie sind blind oder dauerhaft wesentlich sehbehindert: Grad der Behinderung (GdB) von 60 Prozent allein wegen der Sehbehinderung
- Sie sind hörgeschädigt, gehörlos oder Sie können sich auch mit Hörhilfen nicht ausreichend verständigen
- Sie haben eine Behinderung und können deswegen an öffentlichen Veranstaltungen ständig nicht teilnehmen und der GdB beträgt dauerhaft mindestens 80 Prozent
Welche Unterlagen werden benötigt?
- Schwerbehindertenausweis
- aktueller Schwerbehindertenausweis mit Merkzeichen „RF“ im Original (Vorder- und Rückseite) oder in beglaubigter Kopie Den Schwerbehindertenausweis im Original erhalten Sie unaufgefordert zurück.
- Bescheinigung
- Bescheinigung der Behörde über die Zuerkennung des Merkzeichens „RF“. Hinweis: Die Bescheinigung der Behörde oder des Leistungsträgers erhalten Sie nicht zurück.
- Weitere Nachweise
- bedarfsweise je nach Einzelfall
Welche Gebühren fallen an?
Sie müssen den Rundfunkbeitrag für jeweils 3 Monate zahlen. Der Beitragsservice erhebt ihn in der Mitte eines Dreimonatszeitraums.
Beitrag: 6,12 EURVorkasse: neinErmäßigter Rundfunkbeitrag monatlich
Welche Fristen muss ich beachten?
Sie müssen die Ermäßigung innerhalb von 2 Monaten beantragen, nachdem der Bewilligungsbescheid ausgestellt wurde.
Rechtsgrundlage
Anträge / Formulare
Was sollte ich noch wissen?
Wenn Sie eine Ermäßigung erhalten, so erstreckt sich diese innerhalb der Wohnung zugleich auf Ihre Ehefrau oder Ihren Ehemann. Das gleiche gilt für Ihre eingetragene Lebenspartnerin oder Ihren eingetragenen Lebenspartner.
Wenn Sie eine Behinderung haben und bestimmte staatliche Sozialleistungen erhalten, können Sie statt einer Ermäßigung eine Befreiung erhalten. Mit dem Nachweis der betreffenden Behörde können Sie die Befreiung vom Rundfunkbeitrag beantragen, wenn Sie beispielsweise diese Leistungen beziehen:
- Arbeitslosengeld II,
- Sozialhilfe,
- Grundsicherung oder
- BAföG.
Weiterführende Informationen
Fachlich freigegeben durch
Thüringer Staatskanzlei
Fachlich freigegeben am
11.12.2024
Quelle: Zuständigkeitsfinder Thüringen (Linie6Plus)
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