Zuständigkeitsfinder
Rundfunkbeitrag im privaten Bereich - Änderungen mitteilen
Leistungsbeschreibung
Teilen Sie bitte alle Änderungen mit. Alles was Auswirkungen auf Ihre Beitragspflicht hat ist wichtig:
- Adressänderung
- Namensänderung
- neue Kontoverbindung
- andere Zahlungsweise
- neue Zweitwohnung.
Verfahrensablauf
Änderungen können Sie der zuständigen Stelle schriftlich mit dem vorgesehenen Formular mitteilen.
An wen muss ich mich wenden?
Bitte wenden Sie sich an ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice.
Zuständige Stelle
ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice
Voraussetzungen
- Sie sind bereits beim Beitragsservice angemeldet.
- Es haben sich Änderungen ergeben.
Welche Gebühren fallen an?
Beitrag: gebührenfrei
Welche Fristen muss ich beachten?
Die Änderungen müssen Sie unverzüglich anzeigen.
Anträge / Formulare
Was sollte ich noch wissen?
Für eine Zweitwohnung müssen Sie einen zusätzlichen Rundfunkbeitrag zahlen.
Für eine leerstehende Wohnung besteht keine Beitragspflicht. Voraussetzung ist,
- dass diese von niemandem bewohnt wird,
- dass für diese kein Mietvertrag besteht und
- dass für diese auch keine Person beim Einwohnermeldeamt gemeldet ist.
Weiterführende Informationen
Fachlich freigegeben durch
Thüringer Staatskanzlei
Fachlich freigegeben am
11.12.2024
Quelle: Zuständigkeitsfinder Thüringen (Linie6Plus)
Keine zuständige Stelle gefunden
Bitte geben Sie Ihren Ort an.