Bildbenutzung beim Bundesarchiv beantragen

Leistungsbeschreibung

Im Bundesarchiv (BArch) finden Sie Archivmaterial des Bundes zur deutschen Geschichte seit der Zeit des Heiligen Römischen Reiches Deutscher Nation.

Sie können

  • schriftlich oder online einen Benutzungsantrag für Bilder und audiovisuelle Medien des Bundesarchivs stellen.
  • nach Genehmigung des Antrags können Sie historische Informationen suchen und für den genehmigten Zweck verwenden.

Zum Archivmaterialgehören:

  • Bilder
  • Fotografien
  • Plakate
  • Karten
  • Pläne
  • Filmmaterial
  • Tonaufzeichnungen

In Ihrem Antrag müssen Sie angeben, für welchen Zweck Sie die Medien nutzen wollen. Zusätzlich zum Antragsformular müssen Sie möglichst detailliert darstellen, wozu Sie die Medien verwenden wollen.

Nur für den angegebenen Verwendungszweck wird Ihnen dann nach Prüfung das Nutzungsrecht erteilt. Für jeden neuen Verwendungszweck müssen Sie einen separaten Antrag stellen.

Nach Genehmigung können Sie die Medien vor Ort im Bundesarchiv einsehen. Wenn Sie die Medien weiterverwenden möchten, erstellt Ihnen das Bundesarchiv eine Kopie. Hierfür entstehen je nach Aufwand Kosten.

Bei der Nutzung des Bundesarchivs müssen die Vorschriften des Bundesarchivgesetzes, der Bundesarchiv-Benutzungsverordnung und der Gebührenverordnung der BKM beachtet werden. Es gelten zudem die aktuellen Gesetze zum Urheber- und Persönlichkeitsrecht.

Quelle: Zuständigkeitsfinder Thüringen (Linie6PLus)

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