Allgemeine Beeidigung als Gerichtsdolmetscherin oder Gerichtsdolmetscher mit einer ausländischen Berufsqualifikation beantragen

Leistungsbeschreibung

Die Tätigkeit als allgemein beeidigte Gerichtsdolmetscherin oder allgemein beeidigter Gerichtsdolmetscher ist in Deutschland reglementiert. Das bedeutet: Damit Sie in Deutschland als Gerichtsdolmetscherin oder Gerichtsdolmetscher dauerhaft arbeiten können, brauchen Sie die allgemeine Beeidigung. Auch mit einer Qualifikation aus dem Ausland können Sie allgemein beeidigt werden.

Dafür müssen Sie Ihre ausländische Qualifikation vorher anerkennen lassen. Das ist ein anderes Verfahren. Dabei vergleicht die zuständige Stelle Ihre Qualifikation mit einem deutschen Abschluss und führt eine Gleichwertigkeitsprüfung durch. Die zuständige Stelle für die Gleichwertigkeitsprüfung hängt davon ab, welche Berufsqualifikation Sie erworben haben.

Hinweis: Wenn es in Deutschland keine vergleichbare Dolmetscherprüfung für Ihre Qualifikation gibt, können Sie Ihre fachliche Eignung vielleicht anders nachweisen. Die zuständige Stelle für die allgemeine Beeidigung informiert Sie.

Wenn Ihre Qualifikation als gleichwertig anerkannt wurde, können Sie die allgemeine Beeidigung bei der zuständigen Stelle beantragen. Sie müssen auch noch weitere Voraussetzungen für die allgemeine Beeidigung erfüllen. Eine wichtige Voraussetzung ist zum Beispiel die erforderliche Zuverlässigkeit.

Quelle: Zuständigkeitsfinder Thüringen (Linie6PLus)

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