Zuständigkeitsfinder
Suchtberatung wahrnehmen
Leistungsbeschreibung
Wenn Sie suchtkrank sind oder davon bedroht sind, können Sie sich an eine Suchtberatungsstelle wenden.
Unabhängig von der Art Ihres Anliegens bieten die Suchtberatungsstellen Ihnen und Ihren Angehörigen Hilfe und Unterstützung an. Zum Beispiel, wenn Ihre substanzbezogene oder nicht-substanzbezogene Störung Ihre Erwerbstätigkeit beeinträchtigt.
Die Suchtberatung steht Ihnen auch beratend zur Seite, wenn Sie sich als angehörige Person Unterstützung suchen möchten.
Wollen Sie eine Suchtberatung wahrnehmen?
- Dann können Sie entweder an Ihrem Wohnort direkt zur örtlichen Suchtberatungsstelle gehen oder
- eine Online-Beratungsplattform für Suchtfragen besuchen.
Dort finden Sie professionelle Suchtberaterinnen und Suchtberater, die Sie oder Ihre Angehörigen bei allen Fragen zum Umgang mit Suchtmitteln, psychoaktiven Substanzen, Glücksspielen oder digitalen Medien unterstützen.
Die Suchtberatung ist kostenlos und anonym.
An wen muss ich mich wenden?
Bitte wenden Sie sich an die zuständige Suchtberatungsstelle Ihrer Kommune.
Zuständige Stelle
kommunale Suchtberatungsstelle
Voraussetzungen
Sie haben ein Suchtproblem oder eine angehörige Person hat ein Suchtproblem.
Welche Gebühren fallen an?
Es fallen keine Kosten an.
Welche Fristen muss ich beachten?
Es gibt keine Frist.
Rechtsgrundlage
Urheber
Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS)
Fachlich freigegeben durch
Thüringer Ministerium für Soziales, Gesundheit, Arbeit und Familie (TMSGAF)
Fachlich freigegeben am
04.02.2025
Quelle: Zuständigkeitsfinder Thüringen (Linie6Plus)
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