EU-Recht im Ausland klären

Leistungsbeschreibung

Wenn Sie als EU-Bürger oder EU-Bürgerin oder als Unternehmen in einem anderen Land mit zusätzlichen Hindernissen konfrontiert werden, weil sich eine Behörde nicht an das EU-Recht hält, dann kann Ihnen SOLVIT helfen.

SOLVIT ist ein Netzwerk, in dem die EU-Mitgliedstaaten zusammenarbeiten, um Ihnen auf pragmatische Weise bei der Lösung von Problemen zu helfen. Die Probleme müssen in einem konkreten Einzelfall durch die fehlerhafte Anwendung von EU-Recht durch eine Behörde eines anderen EU-Staates entstanden sein.
Beispiele für Fälle, in denen SOLVIT helfen kann:

  • Anerkennung Ihrer Berufsqualifikationen
  • Visa und Aufenthaltsrechte
  • Handel und Dienstleistungen (Unternehmen)
  • Fahrzeuge und Führerscheine
  • Familienleistungen
  • Renten
  • Arbeit im Ausland
  • Leistungen bei Arbeitslosigkeit
  • Krankenversicherung
  • Zugang zu Bildung
  • grenzüberschreitender Kapitalverkehr und grenzüberschreitende Zahlungen
  • Mehrwertsteuererstattung

Um Ihr Problem möglichst schnell zu lösen, greift SOLVIT auf informelle rechtliche Auskünfte von Expertinnen und Experten der mitgliedstaatlichen Verwaltungen und der Europäischen Kommission zurück.

SOLVIT ist ein alternativer Problemlösungsmechanismus. Vorgeschlagene Lösungen sind für Sie nicht bindend und können nicht angefochten werden. Wird Ihr Problem nicht gelöst, oder halten Sie die vorgeschlagene Lösung für inakzeptabel, können Sie immer noch ein förmliches Verfahren anstrengen.
Beachten Sie bitte, dass eine Beschwerde bei SOLVIT informellen Charakter trägt und ein bereits laufendes Verfahren nicht ersetzt oder formal darin eingreift. Insbesondere bleiben Sie in jedem Fall selbst für die Einhaltung möglicher Widerspruchs- und Klagefristen in einem bereits laufenden Verwaltungsverfahren verantwortlich.
SOLVIT kann nur tätig werden, wenn Sie Ihren Fall noch nicht vor Gericht gebracht haben.

Quelle: Zuständigkeitsfinder Thüringen (Linie6PLus)

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