Registrierung von Personen beantragen, die Rechtsdienstleistungen in ausländischem Recht anbieten

Leistungsbeschreibung

Jede Rechtsdienstleistung ist eine verantwortungsvolle Tätigkeit, für die Sie verschiedene Voraussetzungen erfüllen müssen. Dies dient dem Schutz der Rechtssuchenden vor unqualifizierten Rechtsdienstleistungen.

Wenn Sie Rechtsdienstleistungen zu ausländischem Recht geschäftsmäßig anbieten möchten, müssen Sie Ihre persönliche Eignung und Ihre Fachkenntnisse nachweisen und sich im Rechtsdienstleistungsregister registrieren lassen. Sie beantragen die Registrierung für die Beratung in ausländischem Recht von einem oder mehreren Ländern.

Sie dürfen auch eine Beratung zum Recht der Europäischen Union (EU) oder des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) anbieten, unter der Voraussetzung, dass die Registrierung erfolgt für:

  • Recht eines Mitgliedstaates der Europäischen Union (EU)
  • Recht eines Staates des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR)
  • Recht der Schweiz

Sie können die Registrierung beantragen als:

  • natürliche Person
  • juristische Person
  • rechtsfähige Personengesellschaft 

Zu juristischen Personen zählen zum Beispiel:

  • Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH)
  • Vereine
  • Stiftungen

Zu rechtsfähigen Personengesellschaften zählen zum Beispiel:

  • Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR)
  • offene Handelsgesellschaft (oHG)

Als juristische Person oder als rechtsfähige Personengesellschaft müssen Sie eine natürliche Person benennen, die Sie nach außen vertritt und die die fachlichen Voraussetzungen erfüllt.

Die Registrierung erlaubt Ihnen nur eine Tätigkeit im außergerichtlichen Bereich.

Bei der Registrierung werden Ihnen möglicherweise Auflagen gemacht, die jederzeit angeordnet oder geändert werden können. Wenn Sie in einem anderen Land der EU oder des EWR zur Ausübung eines vergleichbaren Berufs niedergelassen sind, können Sie eine vorübergehende Registrierung beantragen.

Sie können sich auch über den Einheitlichen Ansprechpartner (EA) Ihres Bundeslandes registrieren lassen.

Nach erfolgter Registrierung veranlasst die zuständige Registrierungsbehörde eine öffentliche Bekanntmachung Ihrer Registrierung im Rechtsdienstleistungsregister.

Quelle: Zuständigkeitsfinder Thüringen (Linie6PLus)

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