Ausländische Flugfunkzeugnisse anerkennen lassen

Leistungsbeschreibung

In Deutschland benötigen Sie zur Ausübung des Flugfunkdienstes am Boden und in der Luft grundsätzlich ein Flugfunkzeugnis der Bundesnetzagentur.

Für die Anerkennung Ihres ausländischen Flugfunkzeugnis müssen Sie dieses unter Prüfungsbedingungen erworben haben, die denen in Deutschland mindestens gleichwertig sind. Die Gleichwertigkeit wird von der Bundesnetzagentur allgemein anerkannt, falls Sie das Flugfunkzeugnis innerhalb der Europäischen Union (EU) erworben haben. Andernfalls wird die Gleichwertigkeit geprüft.

Sollte die Bundesnetzagentur Teile Ihres ausländischen Flugfunkzeugnisses als nicht gleichwertig erachten, können Sie eine Zusatzprüfung ablegen und im Anschluss die Anerkennung Ihres Flugfunkzeugnisses erhalten.

Falls Ihr ausländisches Flugfunkzeugnis in einer anderen Sprache als Deutsch oder Englisch verfasst ist, müssen Sie es für Ihren Antrag zunächst in eine dieser 2 Sprachen übersetzen lassen.

Quelle: Zuständigkeitsfinder Thüringen (Linie6PLus)

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