Flugfunkprüfung als Flugfunkzeugnis anerkennen lassen

Leistungsbeschreibung

Zur Ausübung des Flugfunkdienstes am Boden und in der Luft benötigen Sie grundsätzlich ein Flugfunkzeugnis der Bundesnetzagentur.

Sie können die Anerkennung als Flugfunkzeugnis bei der Bundesnetzagentur beantragen, wenn Sie 

  • in Deutschland bereits eine Prüfung zum Luftfahrzeugführer oder zum Erwerb der Instrumentenflugberechtigung bestanden haben und somit auch eine Flugfunkprüfung abgelegt haben oder 
  • Inhaberin oder Inhaber einer Bescheinigung der Bundeswehr über den Besitz eines Militärluftfahrzeugführerscheines, Militärluftfahrzeugbesatzungsscheines oder einer Militärischen Lizenz für den Flugverkehrskontrolldienst sind oder 
  • Inhaberin oder Inhaber von Lizenzscheinen für den Flugverkehrskontrolldienst sind.

Bitte beachten Sie, dass Sie in Deutschland Inhaberin oder Inhaber jeweils nur eines Flugfunkzeugnisses sein können. Falls Sie also beispielsweise ein Flugfunkzeugnis beantragen, das zum Sprechfunk nach Sicht- und Instrumentenflugregeln berechtigt, müssen Sie Ihr bisheriges Zeugnis, das ausschließlich zum Sprechfunk nach Sichtflugregeln berechtigt, zurückgeben. Sie fügen es dann Ihrem Antrag im Original oder bei der Online-Beantragung zunächst als digitale Kopie bei. Im Nachgang an die Online-Beantragung müssen Sie das Originalzeugnis postalisch bei der Bundesnetzagentur zurückgeben.

In Deutschland existieren die folgenden Flugfunkzeugnisse:

  • Beschränkt Gültiges Sprechfunkzeugnis II für den Flugfunkdienst (BZF II); berechtigt zum Sprechfunk innerhalb der Bundesrepublik Deutschland in deutscher Sprache nach Sichtflugregeln
  • Beschränkt Gültiges Sprechfunkzeugnis I für den Flugfunkdienst (BZF I); berechtigt zum Sprechfunk in deutscher und englischer Sprache nach Sichtflugregeln
  • Beschränkt Gültiges Sprechfunkzeugnis E für den Flugfunkdienst (BZF E); berechtigt zum Sprechfunk in englischer Sprache nach Sichtflugregeln
  • Allgemeines Sprechfunkzeugnis für den Flugfunkdienst (AZF); berechtigt zum Sprechfunk in deutscher und englischer Sprache nach Sicht- und Instrumentenflugregeln
  • Allgemeines Sprechfunkzeugnis E für den Flugfunkdienst (AZF E); berechtigt zum Sprechfunk in englischer Sprache nach Sicht- und Instrumentenflugregeln.

Quelle: Zuständigkeitsfinder Thüringen (Linie6PLus)

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