Zuständigkeitsfinder
Ereignis beim Gefahrguttransport im Luftverkehr melden
Leistungsbeschreibung
Wenn Ihnen Ereignisse beim Gefahrguttransport im Luftverkehr aufgefallen sind, oder Sie beteiligt waren, müssen Sie das dem Luftfahrt-Bundesamt (LBA) melden.
Alle Bürgerinnen und Bürger sowie Unternehmen können Ereignisse melden. Auch eine anonyme Meldung ist möglich. Bestimmte Ereignisse beim Gefahrguttransport sind jedoch nur für Personen mit Gefahrgutschulung ersichtlich.
Beispiele für Ereignisse beim Gefahrguttransport im Luftverkehr sind:
- Nichteinhaltung der Gefahrgutvorschriften
- Gefahrgüter wurden nicht ordnungsgemäß geladen
- Gefahrgüter wurden nicht gesichert
- die zuständige Pilotin oder der zuständige Pilot haben die Gefahrgüter ohne ihr Wissen transportiert
Ereignisse können sowohl am Boden als auch in der Luft stattgefunden haben.
Verfahrensablauf
Unfälle, Ereignisse und Verstöße beim Gefahrenguttransport im Luftverkehr können Sie dem LBA online oder schriftlich per E-Mail melden.
Ereignisse online melden:
-
Gehen Sie auf die Internetseite des Bundesportals verwaltung.bund.de und öffnen Sie das Online-Formular zur Ereignismeldung beim Gefahrenguttransport im Luftverkehr. Das Online-Formular führt Sie Schritt für Schritt durch die erforderlichen Angaben.
- Für die Online-Meldung können Sie das BundID-Konto oder das ELSTER-Unternehmenskonto benutzen.
- Anschließend senden Sie die Meldung ab.
- Das LBA prüft Ihre Meldungen und entscheidet, ob weitere Schritte erforderlich sind.
-
Mögliche Schritte sind:
- Schutzmaßnahmen
- Sanktionen
- Das LBA sendet Ihnen eine Eingangsbestätigung. Einen Bescheid erhalten Sie nicht.
Ereignismeldungen schriftlich per E-Mail senden:
-
Gehen Sie auf die Internetseite des Bundesportals verwaltung.bund.de, öffnen Sie das Formular zur Ereignismeldung beim Gefahrenguttransport im Luftverkehr. Das Online-Formular führt Sie Schritt für Schritt durch die erforderlichen Angaben.
- Um das Formular aufzurufen, müssen Sie das BundID-Konto oder das ELSTER-Unternehmenskonto benutzen.
- Sie können das Formular auch auf der Website des LBA aufrufen.
- Speichern Sie das ausgefüllte Formular und senden Sie es per E-Mail an das LBA.
- Das LBA prüft Ihre Meldung und entscheidet, ob weitere Schritte erforderlich sind.
-
Mögliche Schritte sind:
- Schutzmaßnahmen
- Sanktionen
Fall Sie die Meldung nicht anonym stellen, meldet sich das LBA gegebenenfalls bei Rückfragen bei Ihnen.
Voraussetzungen
Sie müssen keine Voraussetzungen für die Ereignismeldung erfüllen.
Welche Unterlagen werden benötigt?
Sie müssen keine Unterlagen einreichen.
Falls vorhanden, können Sie Unterlagen zur Klärung des Ereignisses einreichen, wie zum Beispiel
- Luftfrachtbrief,
- Annahmekontrollliste
- Versendererklärung oder
- Bilder des Ereignisses.
Welche Gebühren fallen an?
Es fallen keine Kosten an.
Welche Fristen muss ich beachten?
Sie müssen das Ereignis innerhalb von 72 Stunden melden.
Bearbeitungsdauer
Bearbeitungsdauer: 1 - 5 TageDie Bearbeitungsdauer gilt für den Regelfall und hängt von der Schwere des Ereignisses ab.
Rechtsgrundlage
- Verordnung (EU) Nr. 800/2013 der Kommission vom 14. August 2013 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 965/2012 zur Festlegung technischer Vorschriften und von Verwaltungsverfahren in Bezug auf den Flugbetrieb gemäß der Verordnung (EG) Nr. 216/2008 des Europäischen Parlaments und des Rates
- ICAO Doc 9248 - Technical Instructions for the Safe Transport of Dangerous Goods
Was sollte ich noch wissen?
Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten.
Weiterführende Informationen
Urheber
Luftfahrt-Bundesamt (LBA)
Weiterleitungsdienst: Deep-Link zum Ursprungsportal
Fachlich freigegeben durch
Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV)
Fachlich freigegeben am
25.06.2024
Quelle: Zuständigkeitsfinder Thüringen (Linie6Plus)
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