Eintragung einer europäischen Gesellschaft (SE) in das Handelsregister

Leistungsbeschreibung

Die Gründung einer Europäischen Gesellschaft wird durch Eintragung in das Handelsregister wirksam. Zusätzlich wird die Eintragung zu Informationszwecken im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht.

Quelle: Zuständigkeitsfinder Thüringen (Linie6PLus)

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