Auskunft über gespeicherte personenbezogene Daten nach Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) bei Bundesbehörden anfordern

Leistungsbeschreibung

Als Bürgerin oder Bürger der Europäischen Union haben Sie das Recht zu erfahren, welche personenbezogenen Daten über Sie gespeichert werden. Dieses Recht können Sie gegenüber öffentlichen und nicht-öffentlichen Stellen geltend machen. Öffentliche Stellen sind zum Beispiel Behörden, nicht-öffentliche Stellen, auch Wirtschaftsunternehmen, Verbände oder Vereine.

Personenbezogene Daten sind zum Beispiel: 

  • Online-Daten, wie IP-Adresse, Standortdaten, E-Mail-Adresse
  • Bankdaten, wie Kontostände, Kontonummern
  • Kennnummern, wie Personalausweisnummer oder Sozialversicherungsnummer
  • Grundbucheinträge
  • Gesundheitsinformationen wie genetische Daten, Krankendaten
  • Zeugnisse
  • allgemeine Personendaten, wie Name, Anschrift, Alter, Familienstand
  • physische Merkmale, wie Geschlecht, Haut-, Haar- oder Augenfarbe, Größe

Die Europäische Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) räumt Ihnen dazu das Recht auf Auskunft ein und ermöglicht Ihnen eine umfassende Einsicht in gegebenenfalls über Sie gespeicherte Daten.

Darüber hinaus erfahren Sie beispielsweise 

  • zu welchen Zwecken Ihre Daten verarbeitet werden,
  • welchen Empfängern Ihre Daten offengelegt werden oder 
  • wie lange Ihre Daten gespeichert werden. 

Die Auskunft über die zu Ihrer Person gespeicherten personenbezogenen Daten können Sie online oder schriftlich per Post anfordern.

Wenn Sie einen schriftlichen Antrag auf dem Postweg stellen wollen oder allgemeine Informationen benötigen, wenden Sie sich bitte mit Ihren Fragen an die für Sie relevante Behörde. Die Kontaktdaten der entsprechenden Behörde finden Sie im Behördenverzeichnis auf dem Portal „service.bund.de – Service Online.

Quelle: Zuständigkeitsfinder Thüringen (Linie6PLus)

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