Zuständigkeitsfinder
Genehmigung einer Änderung an einem bereits genehmigten Tierversuch beantragen
Leistungsbeschreibung
Für Änderungen an genehmigten Tierversuchsvorhaben, die sich nachteilig auf das Wohlergehen der Tiere auswirken können, müssen Sie eine Genehmigung beantragen.
Ist die Genehmigung mit einer Befristung von weniger als fünf Jahren erteilt worden, können Sie bis zu zweimal um jeweils bis zu einem Jahr eine Verlängerung beantragen, sofern dadurch die Gesamtdauer des genehmigten Versuchsvorhabens fünf Jahre nicht überschreitet.
Verfahrensablauf
Reichen Sie den Antrag online oder formlos per Post beim Thüringer Landesamt für Verbraucherschutz (TLV) ein.
Der Ablauf des weiteren Verfahrens ist nach Einreichung online oder per Post identisch:
- Nach Eingang des Änderungsantrages im TLV erhalten Sie eine Eingangsbestätigung per E-Mail.
- Das TLV prüft die Unterlagen.
- Wenn erforderlich, erhalten Sie im Anschluss daran Rückfragen und fehlende Unterlagen werden gegebenenfalls nachgefordert.
Wenn alle Bedingungen erfüllt sind, erhalten Sie einen Änderungsbescheid.
An wen muss ich mich wenden?
Bitte wenden Sie sich an das Thüringer Landesamt für Verbraucherschutz.
Voraussetzungen
- Es besteht eine gültige Tierversuchsgenehmigung, die geändert werden soll.
- Sie sind berechtigt die Änderung dieses Tierversuchs zu beantragen.
- Der Versuchsleiter und der stellvertretende Versuchsleiter zeichnen die Änderung mit.
- Der Tierschutzbeauftragte hat keine Einwände gegen die Änderung.
- Die Änderung ist vollständig beschrieben und ausreichend begründet.
Welche Unterlagen werden benötigt?
- Beschreibung und Begründung der Änderung einschließlich Angaben zum aktuellen Stand des Tierversuches
- Änderungs-NTP (Nichttechnische Projektzusammenfassung), wenn sich die Änderung auf die NTP auswirkt
- gegebenenfalls weitere Nachweise zu der beantragten Änderung wie beispielsweise Qualifikationsnachweise
Welche Gebühren fallen an?
Gebühr: 50,00 - 250,00 EURVorkasse: neinhttps://landesrecht.thueringen.de/bsth/document/jlr-SozMinVwKostOTHV12Anlage-G3Teil C Nr. 3.6.10 der Thüringer Verwaltungskostenordnung für den Geschäftsbereich des Ministeriums für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie (ThürVwKostOMASGFF)
Welche Fristen muss ich beachten?
Im Fall eines Verlängerungsantrages müssen Sie diesen vor Ablauf der Genehmigung des Tierversuchs stellen.
Bearbeitungsdauer
Bearbeitungsdauer: 20 - 40 Werktageab Eingang des vollständigen Antrags; Im Einzelfall bis zu 55 Arbeitstage ab Eingang Ihres vollständigen Antrags
Rechtsgrundlage
Rechtsbehelf
Widerspruch
Fachlich freigegeben durch
Thüringer Landesamt für Verbraucherschutz
Fachlich freigegeben am
20.12.2024
Quelle: Zuständigkeitsfinder Thüringen (Linie6Plus)
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