Flugfunkzeugnisse: Zulassung zur Prüfung beantragen

Leistungsbeschreibung

Zur Ausübung des Flugfunkdienstes am Boden und in der Luft benötigen Sie ein Flugfunkzeugnis der Bundesnetzagentur. Das Zeugnis erhalten Sie nach bestandener Flugfunkprüfung.
Für die Zulassung zur Prüfung müssen Sie einen Antrag bei der Bundesnetzagentur stellen. Die Prüfung können Sie an derzeit 7 Standorten der Bundesnetzagentur ablegen. Die Standorte sind Berlin, Bremen, Eschborn, Köln, Reutlingen, München und Leipzig.

In Deutschland gibt es verschiedene Flugfunkzeugnisse: 

  • Beschränkt Gültiges Sprechfunkzeugnis II für den Flugfunkdienst (BZF II): Das Zeugnis berechtigt Sie zum Sprechfunk innerhalb der Bundesrepublik Deutschland in deutscher Sprache nach Sichtflugregeln.
  • Beschränkt Gültiges Sprechfunkzeugnis I für den Flugfunkdienst (BZF I): Das Zeugnis berechtigt Sie zum Sprechfunk in deutscher und englischer Sprache nach Sichtflugregeln. 
  • Beschränkt Gültiges Sprechfunkzeugnis E für den Flugfunkdienst (BZF E): Das Zeugnis berechtigt Sie zum Sprechfunk in englischer Sprache nach Sichtflugregeln. 
  • Allgemeines Sprechfunkzeugnis für den Flugfunkdienst (AZF): Das Zeugnis berechtigt Sie zum Sprechfunk in deutscher und englischer Sprache nach Sicht- und Instrumentenflugregeln.
  • Allgemeines Sprechfunkzeugnis E für den Flugfunkdienst (AZF E): Das Zeugnis berechtigt Sie zum Sprechfunk in englischer Sprache nach Sicht- und Instrumentenflugregeln.

Sie können jeweils nur ein Flugfunkzeugnis besitzen. Für dieses müssen Sie im Regelfall eine sogenannte Vollprüfung ablegen. Sollten Sie eine Vollprüfung nicht bestanden haben, können Sie eine Wiederholungsprüfung ablegen. Für ein anderes Flugfunkzeugnis absolvieren Sie dann eine Zusatzprüfung – zum Beispiel, wenn Sie zusätzlich zu Sichtflugregeln auch nach Instrumentenflugregeln fliegen möchten. 

Für Flugfunk in englischer Sprache (zum Beispiel AZF E oder BZF E) müssen Sie neben dem Flugfunkzeugnis Kenntnisse der englischen Sprache (Language Proficiency – LP) nachweisen. Dazu legen Sie die LP-Prüfung bei der Bundesnetzagentur ab.
Die Prüfung für Ihr Flugfunkzeugnis können Sie auch im Rahmen einer Luftfahrerprüfung ablegen. Wenn Sie bereits die theoretische Prüfung einer Luftfahrtbehörde des Landes bestanden haben, melden Sie sich zusätzlich zur praktischen Prüfung zum Erwerb eines Flugfunkzeugnisses an. Dazu benötigen Sie eine Bescheinigung der Landesluftfahrtbehörde, dass Sie die theoretische Prüfung bestanden haben.
 

Quelle: Zuständigkeitsfinder Thüringen (Linie6PLus)

Keine zuständige Stelle gefunden

Bitte geben Sie Ihren Ort an.