Bankverbindung der Finanzbehörde erstmalig anzeigen

Leistungsbeschreibung

Das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) speichert von natürlichen Personen folgende Daten:

  • Identifikationsnummer oder Wirtschafts-Identifikationsnummern,
  • Familienname, frühere Namen,
  • Vornamen,
  • Doktorgrad
  • Tag und Ort der Geburt,
  • Geschlecht,
  • gegenwärtige oder letzte bekannte Anschrift,
  • zuständige Finanzbehörden,
  • Sterbetag,
  • Tag des Ein- und Auszugs und
  • die Daten der Bankverbindung der jeweils letzten Auszahlung von Erstattungen: 
    • IBAN-Nummer
    • BIC bei ausländischen Bankverbindungen.

Das BZSt speichert die Bankdaten nur, um eine bevorstehende Auszahlung zu ermöglichen.

Wenn Sie Ihr 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, übermittelt die Familienkasse dem BZSt die Kontoverbindung. Dabei handelt es sich um die Kontoverbindung auf die zuletzt Kindergeld ausgezahlt wurde.  


Wenn Sie volljährig sind, können Sie Ihre Kontoverbindung

  • durch Ihr kontoführendes Kreditinstitut übermitteln lassen,
  • über die Portale der Finanzverwaltung: das BZSt-Online-Portal (BOP) und das Portal für die elektronische Steuererklärung (ELSTER-Portal) selbst übermitteln oder
  • durch einen Bevollmächtigten übermitteln lassen, also beispielsweise durch
    • eine Steuerberaterin beziehungsweise einen Steuerberater,
    • eine Rechtsanwältin beziehungsweise einen Rechtsanwalt oder
    • durch einen Lohnsteuerhilfeverein.

Quelle: Zuständigkeitsfinder Thüringen (Linie6PLus)

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