Zuständigkeitsfinder
Produktinfostellen
Leistungsbeschreibung
Die Produktinfostellen informieren Sie über nationale Bestimmungen, die zu beachten sind, wenn Sie Produkte aus einem anderen Mitgliedsstaat in Deutschland in Verkehr bringen möchten.
Informationen zu Bauprodukten erhalten Sie bei der Produktinformationsstelle für das Bauwesen beim Deutschen Institut für Bautechnik .
Für alle anderen Produkte sind die Produktinfostellen der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) sowie der Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung (BAM) zuständig.
Bei der Produktinfostelle der BLE, die zuständig ist für den Agrar- und Fischereibereich sowie Bedarfsgegenstände erhalten Sie Informationen rund um das Inverkehrbringen dieser Produkte in Deutschland, sowie über die einschlägigen technischen Regeln.
Bei der Produktinfostelle der BAM erhalten Sie Informationen zu nationalen technischen Vorschriften für Produkte, die noch nicht europäisch harmonisiert sind. Dort werden alle die Produkte behandelt, die nicht von den beiden anderen Produktinfostellen (Bauprodukte, Agrarprodukte/Fischereiprodukte/Bedarfsgegenstände) abgedeckt werden.
Bei den Produktinfostellen können Sie sich auch zum Grundsatz der gegenseitigen Anerkennung und zur Anwendung der Verordnung (EU) 2019/515 in Deutschland informieren.
HINWEIS : Hier finden Sie die Informationen auch in leichter Sprache .
Welche Gebühren fallen an?
keine
Welche Fristen muss ich beachten?
Keine
Bearbeitungsdauer
15 Arbeitstage
Was sollte ich noch wissen?
Verfügbare Sprachen: Deutsch und Englisch
Weiterführende Informationen
Produktinfostellen-Netzwerk in Deutschland
Weiterführende Informationen, sowie Informationen zu Rechtsbehelfen und Produktvorschriften finden Sie bei der Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung (BAM)
Informationen zu Produkten des Agrar- und Fischereibereichs sowie zu Bedarfsgegenständen und den nationalen Anforderungen in Deutschland finden Sie bei der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE)
Urheber
- 02. Produktinfostellen
Bemerkung: Anzeige der Leistung im Ursprungsportal
Fachlich freigegeben durch
Produktinfostelle für Investitions- & Konsumgüter sowie sonstige Produkte (BAM)
Produktinfostelle für Lebensmittel, Landwirtschafts- & Fischereiprodukte sowie Bedarfsgegenstände (BLE)
Fachlich freigegeben am
28.04.2023
Quelle: Zuständigkeitsfinder Thüringen (Linie6PLus)
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