Zuständigkeitsfinder
Produktinformationsstellen für das Bauwesen
Leistungsbeschreibung
Bei der Produktinformationsstelle für das Bauwesen erhalten Sie Informationen rund um die Verwendung von Bauprodukten in Deutschland sowie über die einschlägigen technischen Regeln zur Planung, Bemessung und Ausführung von Bauwerken.
Hier können Sie sich auch zum Grundsatz der gegenseitigen Anerkennung und zur Anwendung der Verordnung (EU) 2019/515 in Deutschland informieren. Sie finden Links zu den Kontaktdaten der bei der Europäischen Kommission benannten, unabhängigen Prüflabore und Zertifizierungsstellen: sogenannte notifizierte Stellen für die Bewertung und Überprüfung der Leistungsbeständigkeit von Bauprodukten (AVCP, Assessment and Verification of Constancy of Performance).
Außerdem bieten wir Informationen, wie die geltenden Harmonisierungsrechtsvorschriften der EU mit Bezug auf Bauprodukte in Deutschland umgesetzt und durchgeführt werden (VO EU 2019/1020).
Im Rahmen der Bauproduktenverordnung (Verordnung (EU) Nr. 305/2011) wurden europaweit Produktinformationsstellen für das Bauwesen (Product Contact Points for Construction) eingerichtet, damit sich Unternehmen und Bürger zügig ein Bild von der Rechtslage in dem Mitgliedstaat verschaffen können, in dem sie ihr Bauprodukt vermarkten möchten.
Wir informieren Sie über nationale Bestimmungen, die für Sie als Wirtschaftsakteur im Bauwesen in Deutschland zu beachten sind.
HINWEIS : Hier finden Sie die Informationen auch in leichter Sprache .
Welche Gebühren fallen an?
keine
Welche Fristen muss ich beachten?
keine
Bearbeitungsdauer
15 Arbeitstage
Was sollte ich noch wissen?
Verfügbare Sprachen: Deutsch und Englisch
Weiterführende Informationen
Urheber
- 03. Produktinformationsstellen für das Bauwesen
Bemerkung: Anzeige der Leistung im Ursprungsportal
Fachlich freigegeben durch
Produktinformationsstelle für das Bauwesen
Fachlich freigegeben am
17.05.2022
Quelle: Zuständigkeitsfinder Thüringen (Linie6PLus)
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