Sozialstrukturförderungs-Projekte: Mitteilung zum Verzicht auf Rechtsmittel einreichen

Leistungsbeschreibung

Wenn Sie für Sozialstrukturförderungs-Projekte in Partnerländern einen Zuwendungsbescheid vom BMZ erhalten haben, bekommen Sie Ihre Förderung in der Regel nach Ablauf der 1-monatigen Klagefrist.

Ausnahme: Sie teilen dem BMZ per Online-Antrag oder formlos per E-Mail oder Post mit, dass Sie auf Rechtsmittel verzichten.

Quelle: Zuständigkeitsfinder Thüringen (Linie6PLus)

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