Vorzeitige Altersrente für langjährige Versicherte von der Landwirtschaftlichen Alterskasse beantragen

Leistungsbeschreibung

Rente ab 63 für langjährig Versicherte:
Die vorzeitige Altersrente an langjährig Versicherte ab 63 erhalten Sie auf Antrag, wenn Sie 

  • das 63. Lebensjahr erreicht und 
  • die Wartezeit von 35 Jahren erfüllt haben und
  • die langjährige Versicherungs- oder Anrechnungszeit von 45 Jahren zurückgelegt haben.

Die vorzeitige Altersrente ab 63 ist abschlagsfrei. Erfüllen Sie die Voraussetzungen für diese Rentenart, wird Ihnen die Rente ohne Abschläge gezahlt.
Das Renteneintrittsalter für diese Rentenart wird stufenweise von 63 auf 65 Jahre angehoben. Das maßgebliche Alter ist erreicht:

  • Bei Geburt vor 1953 kann die Rente ab Vollendung des 63. Lebensjahres abschlagsfrei gezahlt werden.
  • Bei Geburt zwischen 1953 bis 1963 wird die Altersgrenze mit jedem Jahrgang um 2 Monate angehoben.
  • Bei Geburt ab 1964 wird die Rente ab Vollendung des 65. Lebensjahres geleistet.

Rente ab 65 für langjährig Versicherte:
Die vorzeitige Altersrente an langjährig Versicherte ab 65 erhalten Sie auf Antrag, wenn Sie

  • das 65. Lebensjahr erreicht und 
  • die Wartezeit von 35 Jahren erfüllt haben.
  • Wenn Sie die langjährige Versicherungs- oder  Anrechnungszeit von 45 Jahren erfüllt haben, können Sie diese Rente ohne Abzüge beanspruchen. 
  • Bei weniger als 45 Jahren kann Ihnen diese Rente nur mit Abschlag gewährt werden. In diesem Fall verringert sich Ihre Rente um 0,3 Prozent für jeden Kalendermonat, für den Sie diese Altersrente vorzeitig beanspruchen. 

Hinzuverdienst:

  • Wenn Sie sich noch fit genug fühlen, dürfen Sie sich zu Ihrer vorzeitigen Altersrente etwas hinzuverdienen. Dadurch erlischt Ihr Rentenanspruch zwar nicht, es kann allerdings die Höhe Ihrer Altersrente beeinflussen. 
  • Ein hoher Hinzuverdienst kann zur vollständigen Kürzung Ihrer Rente führen. Allerdings nur, solange Sie die Regelaltersgrenze noch nicht erreicht haben, also frühzeitig in Rente gegangen sind. Haben Sie die Regelaltersgrenze erreicht, können Sie ohne Anrechnung auf Ihre Altersrente unbegrenzt dazuverdienen. 
     

Quelle: Zuständigkeitsfinder Thüringen (Linie6PLus)

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