Referenzfilmförderung Drehbuch Preproduction beantragen

Leistungsbeschreibung

Sie können eine Förderung von bis zu 75 Prozent, auf jeden Fall aber bis zu 100.000 EUR für folgende aufwendige Maßnahmen bekommen:

  • Stoffbeschaffung, 
  • Drehbuchbeschaffung, oder 
  • Drehbuchentwicklung, oder 
  • Vorbereitung eines neuen programmfüllenden Filmes verwendet.

Soweit Sie Förderhilfen von anderen Institutionen gewährt bekommen haben, wird Ihnen diese entsprechend projektkostenmindernd angerechnet. 

Sie sind verpflichtet der Filmförderungsanstalt (FFA) mitzuteilen, ob und bei welchen anderen Förderungsinstitutionen Sie für diese Maßnahme Förderhilfen beantragt haben beziehungsweise in welcher Höhe Sie diese erhalten haben. 

Sofern die FFA für Ihre Stoffbeschaffung oder Drehbuchbeschaffung und -entwicklung oder in sonstiger Weise für die Vorbereitung eines neuen programmfüllenden Filmes, Förderhilfen gewährt hat, können Sie diese Kosten in Höhe des geförderten Betrages nicht mehr als Herstellungskosten im Rahmen einer späteren Förderung des Projektes anerkennen lassen.

Sie können die Förderung erst bekommen, wenn Sie einen Antrag auf Auszahlung einreichen.
Ihren Antrag reichen Sie formlos bei der Filmförderungsanstalt (FFA) ein.

Sie haben keinen Rechtsanspruch auf die Bewilligung Ihres Antrags.

Quelle: Zuständigkeitsfinder Thüringen (Linie6PLus)

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